641502-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Dresden: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
OJ S 223/2022 18/11/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Technische Universität Dresden, Körperschaft des öffentlichen Rechts / ausführende Stelle: Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden
Postanschrift: Fetscherstraße 74
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01307
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Technische Universität Dresden / Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden / Referat Drittmittelmanagement
E-Mail: Drittmittelmanagement@uniklinikum-dresden.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://tu-dresden.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bildung und Forschung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung von Augen-Spendergeweben für Forschungszwecke
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33000000 Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das zu beschaffende Augen-Spendergewebe soll innerhalb des Forschungskonsortium PACETherapie für präklinische und fundamentale Forschungszwecke im Bereich neurodegenerativer Erkrankungen (immunhistochemische, mikroskopische Grundlagenforschung bei der Altersbedingten Makuladegeneration, AMD) verwendet werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Technische Universität Dresden, Medizinische Fakultät Carl Gustav Carus der Technischen Universität Dresden, Center for Regenerative Therapies Dresden
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das zu beschaffende Augen-Spendergewebe soll innerhalb des Forschungskonsortium PACETherapie für präklinische und fundamentale Forschungszwecke im Bereich neurodegenerativer Erkrankungen (immunhistochemische, mikroskopische Grundlagenforschung bei der Altersbedingten Makuladegeneration, AMD) verwendet werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Bei dem unter dem Punkt II.1.7) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 Euro handelt es sich nicht um
den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist zulässig, „weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist“ (vgl. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. b VgV).
Das zu beschaffende Augen-Spendergewebe soll innerhalb des Forschungskonsortium PACETherapie für präklinische und fundamentale Forschungszwecke im Bereich neurodegenerativer Erkrankungen (immunhistochemische, mikroskopische Grundlagenforschung bei der Altersbedingten Makuladegeneration, AMD) verwendet werden.
Für die Beschaffung kommt ausschließlich das Unternehmen "Advancing Sight Network" in Betracht, da ausschließlich dieses Unternehmen Augen-Spendergewebe zur Verfügung stellen kann, welches die im Folgenden aufgeführten zwingend notwendigen Anforderungen (in seiner Gesamtheit) erfüllt / aufweist:
- Es muss sich um Spender unterschiedlichen Alters handeln: Die Wahrscheinlichkeit für das Vorhandensein von AMD bei den Spendergeweben mit einem Alter >60 Lebensjahren beträgt in etwa 40 %. Für die vorgesehenen Forschungen werden zwingend auch Gewebespenden von jüngeren Spendern (<50 Jahre) benötigt, damit altersbedingte Veränderungen (aus dem Vergleich mit „Gesunden“ >80 Jahre) abgeleitet werden können.
- Es muss sich um Augen-Spendergewebe mit und ohne altersbedingte Makuladegeneration (AMD) handeln.
- Es muss sich um eine größere Anzahl an Spenderaugenpaaren handeln (mind. 100), da u.a. die erforderliche wissenschaftliche Aussagekraft nur durch eine größere Anzahl an archivierten und systematisch untersuchten Geweben gewährleistet werden kann.
- Es muss sich um hochqualitativ konservierte Augen-Spendergewebe handeln. Das bedeutet insbesondere, dass das Spendergewebe schnell gewonnen, verarbeitet und konserviert werden muss – dies innerhalb von höchstens 6 Stunden. Ein Grund hierfür ist, dass die starke Abhängigkeit der Netzhaut von Sauerstoff und Nährstoffversorgung bei Unterbrechung der Zufuhr, insbesondere nach dem Tod, innerhalb von wenigen Stunden zu Veränderungen auf Molekül- und Proteinebene führt. Dies macht die Interpretation im Rahmen der vorgesehenen wissenschaftlichen Untersuchungen unmöglich, da post-mortem Effekte von tatsächlichen krankheitsbedingten Effekten nicht sicher abgegrenzt werden können.
Ausschließlich das Unternehmen "AdvancedSight Network" ist in der Lage, Augen-Spendergewebe zur Verfügung zu stellen, welches sämtliche der genannten zwingenden Anforderungen erfüllt.
Es ist vorliegend von Anfang an klar, dass ein Teilnahmewettbewerb nicht zu mehr Wettbewerb oder zu besseren Beschaffungsergebnissen führen würde (vgl. BR-Drs. 87/16 vom 29.2.2016, S. 169). Des Weiteren sind auf dem Markt keine weiteren vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen verfügbar, welche die Anforderungen des Auftraggebers erfüllen können. Zugleich stellen die entsprechenden Anforderungen des Auftraggebers keine künstliche Einschränkung der Parameter der Auftragsvergabe dar. Vielmehr gewährleisten diese Anforderungen bzw. gewährleistet ausschließlich die Beschaffung des Augen-Spendergewebes von dem Unternehmen "Advancing Sight Network" die Durchführung einer anforderungsgerechten Nutzung / anforderungsgerechten Forschungsarbeit innerhalb des Forschungskonsortium PACETherapie (vgl. § 14 Abs. 6 VgV).
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
11/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Advancing Sight Network
Ort: Birmingham
NUTS-Code: US United States
Postleitzahl: 35209
Land: Vereinigte Staaten
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bei dem unter dem Punkt V.2.4) der Bekanntmachung eingetragenen Wert von 1 EUR handelt es sich nicht um
den tatsächlichen Auftragswert / Gesamtwert der Beschaffung.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Brauhausstr. 2, 04107 Leipzig / Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(Das Vorstehende gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.)
Bezüglich aller verspätet oder überhaupt nicht gerügten Verstöße ist der Bieter präkludiert.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Brauhausstr. 2, 04107 Leipzig / Postfach 10 13 64
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@ldl.sachsen.de
Telefon: +49 3419773800
Fax: +49 3419771049
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de/
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/11/2022