641811-2023 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Frankfurt am Main: Medizinische Informationssysteme
OJ S 204/2023 23/10/2023
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Frankfurt
Nationale Identifikationsnummer: DE113850049
Postanschrift: Theodor-Stern-Kai 7
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60590
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Dez. 3, Abt. 3.3 Zentrale Vergabe
E-Mail: zentralevergabe@kgu.de
Telefon: +49 696301-6081
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kgu.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung eines Live-Mikroskops für die digitale Pathologie
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023064
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48814000 Medizinische Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Fachabteilung Pathologie hat einen konkreten Beschaffungsbedarf mit Blick auf die
Beschaffung eines cloudbasierten Laborinformationssystems (LIS). Schwerpunktmäßig geht es
darum, dass der Aufbau des LIS-Systems zentral und webbasiert erfolgt. So wird sichergestellt,
dass technische Schnittstellen fehlerfrei zu installieren, zu warten und zu sichern sind. Darüber
hinaus ist die Art und Weise der Befundkommunikation, der Archivierung und Abrechnung ein
für die Fachabteilung wesentlicher Faktor.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 893 132,70 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
33124110 Diagnostiksysteme
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Frankfurt am Main
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Fachabteilung Pathologie hat einen konkreten Beschaffungsbedarf mit Blick auf die digitale Live-Mikroskopie. Wegen der räumlich und zeitlich unabhängigen Befundung digitaler
Schnittpräparate können konsiliarische Vergleichsbefunde und Zweitmeinungen effizienter eingeholt werden. Zudem existieren erhebliche Einsparpotentiale bei den Personalkosten. In
fachlicher Hinsicht lassen sich zu vergleichende Positionen innerhalb eines digitalen Präparates leichter wiederfinden, was gerade dann ein Vorteil ist, wenn nur wenige diagnostisch relevante Zellgruppen vorliegen. Im Bereich der Organtransplantation ist es besonders wichtig, dass die Analyse mit dem Live-Mikroskop binnen weniger Sekunden erfolgt, weil der Patient entweder bereits auf dem OP-Tisch liegt oder das zu beurteilende Organ binnen weniger Minuten transplantiert werden muss (sog. Ischämiezeit).
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
Erläuterung:
Die Firma Co-Fox ist nach Marktanalyse der einzige Anbieter einer browserbasierten und
cloudfähigen LIS-Systemlösung. Gerade die Integration der Abrechnung in ein LIS-System
zusammen mit dem zugehörigen Labormodul und dem Order Entry ermöglicht die Etablierung
eines vollständig digitalen Laborworkflows, der auch mit der strukturierten Befundung durch die
Pathologie verknüpft ist. Bei einer beispielsweise separaten Software für die Abrechnung müsste
der gesamte Prozess und die zugehörigen Schnittstellen etabliert werden. Ein etwaiger
Sekundäraufruf weiterer Teilmodule würde während der Befundung zu erheblichen
Verzögerungen führen. In technischer Hinsicht wäre es dann in der Regel wiederum nötig, ein
eigenes Citrix-System aufzubauen. Die technische Kompatibilität eines Gesamtsystems ist vor
dem Hintergrund des konkreten Beschaffungsbedarf ein Ausschlusskriterium.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2023065
Bezeichnung des Auftrags:
Beschaffung eines cloudbasierten Laborinformationssystems (LIS) für die Digitale Pathologie
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
05/10/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Co-Fox GmbH
Nationale Identifikationsnummer: DE129351217
Postanschrift: Wilhelm-Saucke-Straße 12
Ort: Celle
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 29227
Land: Deutschland
Telefon: +49 514197866
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/Loses/der Konzession: 893 132,70 EURGesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 893 132,70 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der Auftraggeber ist der Ansicht ist, dass die gegenständliche Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Mit der gegenständlichen Bekanntmachung bekundet der Auftraggeber die Absicht, einen Vertrag mit dem oben unter Abschnitt V.2.3) benannten Auftragnehmer über die in dieser Bekanntmachung benannten Leistungen abzuschließen. Der Vertrag mit dem oben unter Abschnitt V.2.3) benannten Auftragnehmer wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung der gegenständlichen Bekanntmachung, abgeschlossen. Das oben unter Abschnitt V.2.1) angegebene Datum stellt dementsprechend nicht den Tag des Abschlusses des Vertrags dar, sondern den Tag der Entscheidung darüber, an wen der Vertrag vergeben werden soll.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 61561126603
Fax: +49 611327648534
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) § 160 GWB - Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 135 GWB - Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de
Telefon: +49 6151126603
Fax: +49 611327648534
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/10/2023