642362-2023 - ErgebnisDeutschland-Köln: Medizinische Geräte
OJ S 204/2023 23/10/2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kliniken der Stadt Köln gGmbH
Postanschrift: Neufelder Straße 34
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51067
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Klever, Yvonne
E-Mail: ausschreibung@kliniken-koeln.de
Telefon: +49 22189070
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kliniken-koeln.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Sonstiger öffentlicher Auftraggeber i. S. v. § 99 Nr. 2 GWB
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
OP Säulen / OP Tischsysteme
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023000272
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33100000 Medizinische Geräte
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Kliniken der Stadt Köln gGbmH benötigen 9 OP Säulen / OP Tischsysteme zzgl. Zubehör
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
33100000 Medizinische Geräte
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Zentral OP des Klinikums Merheim besteht aus 15 Operationssälen, wovon sich 9 Säle auf dem Flur des
Altbaus und 6 Säle auf dem angeschlossenen Flur des Neubaus befinden. In den OP-Sälen im Neubau sind ausschließlich OP-Säulen/OP-Tischsysteme der Firma Baxter Medical Systems GmbH & Co. KG installiert.
Die im Altbau befindlichen 9 OP-Säulen/OP-Tischsysteme sind stark veraltet, weshalb die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (nachfolgend Auftraggeberin) im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens 9 OP-Säulen/OP-Tischsysteme inklusive Tische sowie Zubehör beschafft haben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Die zur Aufrechterhaltung des OP-Betriebes erforderlichen Leistungen wurden auf Grundlage eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 b) VgV beschafft, dessen Voraussetzungen vorliegend gegeben sind.
Aus technischen Gründen für sachlich gerechtfertigt gehalten wird die Festlegung auf eine bestimmtes Produkt insbesondere dann, wenn hierdurch im Interesse der Systemsicherheit und Funktion eine wesentliche Verringerung von Risikopotenzialen (Risiko von Fehlfunktionen, Kompatibilitätsproblemen, höherem Umstellungsaufwand) bewirkt wird. Der Auftraggeber ist insbesondere im Bereich gesundheitsrelevanter Krankenhaustechnik berechtigt, ein Produkt zu wählen, dass jegliche Gesundheitsrisiken für die Patienten ausschließt.
Durch die Festlegung auf ein einheitliches Produkt im Bereich der OP-Säulen/OP-Tischsysteme wird sichergestellt, dass alle Mitarbeiter bestmöglich in der Bedienung der Systeme geübt sind, mithin bei den regelmäßig auftretenden kurzfristigen Wechseln zwischen den Operationssälen jegliche Umstellungsrisiken in der Bedienbarkeit ausgeschlossen werden. Hierdurch wird das Risiko von Behandlungsfehlern maximal reduziert.
Die einheitliche Beschaffung der OP-Säulen/OP-Tischsysteme und die hieraus resultierende Austauschbarkeit von Anbau- und Zubehörteilen gewährleistet zudem eine weitere Verwendbarkeit des gesamten bereits vorhandenen Zubehörs, wodurch Kosten für eine Neuanschaffung eingespart werden.
Darüber hinaus wird der unverhältnismäßige bautechnische Aufwand eingespart, der bei einer Umstellung auf ein Drittprodukt entstehen würde. Allein mit den Produkten der Firma Baxter Medical Systems GmbH & Co. KG können die bereits vorhandenen Bodeneinbauplatten, die in den Böden der OP-Säle einbetoniert sind, weiter genutzt werden. Bei einem Produktwechsel müssten die Bodeneinbauplatten getauscht werden, was mit umfangreichen Baumaßnahmen, wie einer Fußbodenöffnung und einer kompletten Sanierung der Fußböden inkl. Estrich und Bodenbelag, verbunden wäre. Diese Umbaumaßnahmen wären mit erheblichen Einschränkungen des OP-Betriebs und unverhältnismäßigen Kosten für die Auftraggeberin verbunden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
OP Säulen / OP Tischsysteme
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
19/09/2023
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Baxter Medical Systems GmbH + Co. KG
Ort: Saalfeld
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Postleitzahl: 07318
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. der Wert des Auftrages entspricht nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages. Dieser Wert wird entsprechend § 39 Abs. 6 VGV nicht veröffentlicht, da er u. a. den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb beeinträchtigt und auch nach § 135 Abs. 3 S. 2 GWB nicht zwingend bekanntzumachen ist. Aus den vorstehenden Gründen wird in das Pflichtfeld der Betrag 1 EUR eingegeben.
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstr. 2 – 10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 2211473116
Fax: +49 2211472889
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrags gem. § 160 GWB ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 Abs. 3 GWB gewahrt werden. Auf die Rügepflicht des Antragstellers und die für die Einlegung von Rechtsbehelfen geltenden Fristen in § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen.
Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig ist, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Zur Wahrung der Fristen wird, da es sich vorliegend um die Bekanntmachung eines vergebenen Auftrags handelt, auch auf § 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/10/2023