Beschreibung der Beschaffung
Ausgeschrieben wird eine betriebliche Zusatzkrankenversicherung (bKV) für die Mitarbeiter der Stadt Gersthofen in Form einer Gruppenversicherung mit diversen Versicherungsleistungen als Rahmenvereinbarung.
Gefordert wird eine Gruppenversicherung mit einem "Basis"-Tarif als Grundpaket (im Folgenden: Grundpaket) mit diversen Versicherungsleistungen, die vom Bieter anzubieten sind (Mindestanforderung an die Versicherungsleistung). Darüber hinaus können vom Bieter weitere Leistungen (Zusatzbausteine) zu dem anzubietenden Grundpaket angeboten, die als Bewertungskriterium in die Angebotswertung eingehen.
Die Gruppenversicherung muss für folgende Beschäftigte / Mitarbeitende der Stadt Gersthofen gelten, soweit diese der Versicherung nicht widersprechen:
- Beschäftigte mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag,
- Mitarbeitende in einem befristeten Arbeitsverhältnis über mindestens zwölf (12) Monate,
- Auszubildende.
Diese werden im Folgenden und in den weiteren Vergabeunterlagen als "Mitarbeitende" oder "Beschäftigte" bezeichnet. Derzeit sind dies ca. 450 Beschäftigte, die berechtigt sind.
Nicht erfasst von der Gruppenversicherung sind damit alle übrigen Beschäftigten der Stadt Gersthofen, insbesondere geringfügig Beschäftigte, Mitarbeitende in einem befristeten Arbeitsverhältnis von unter zwölf (12) Monaten oder Praktikanten.
Hinweis: Ein Anspruch des Versicherers (Auftragnehmers) auf eine Mindestanzahl an Versicherten besteht nicht.
Die angebotene Gruppenversicherung muss für alle - nach den vorgenannten Kriterien berechtigten - Beschäftigten / Mitarbeitenden der Stadt Gersthofen gelten, soweit diese der Versicherung nicht widersprechen. Dies gilt auch für künftige Beschäftigte / Mitarbeitende, die die vorgenannten Kriterien erfüllen.
Aus Gründen der Gleichberechtigung darf ein Ausschluss einzelner Beschäftigter/ Mitarbeitender der Stadt Gersthofen aus der Gruppenversicherung (z.B. aufgrund einer etwaigen (Schwer-)Behinderung, des Alters, des Geschlechts oder einer Vorerkrankung etc.) nicht erfolgen.
Eine Gesundheitsprüfung darf nicht stattfinden. Darüber hinaus muss der Versicherungsschutz für die einzelnen Mitarbeitenden ab Versicherungsbeginn ohne Wartezeit zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für die einzelnen Versicherungsleistungen, die unter die Gruppenversicherung fallen.
Die Betragszahlungen für die Gruppenversicherung (mit Ausnahme etwaiger vom Beschäftigten, d.h. jeweils hinzugebuchter und privat zu tragender Zusatzleistungen) werden vom Auftraggeber übernommen (arbeitgeberfinanziert), d.h. die Beitragszahlung für die Gruppenversicherung erfolgt direkt vom Auftraggeber an den Auftragnehmer - möglichst einmal jährlich. An- und Abmeldungen bei Zu- und Abgängen werden jeweils zum Jahresende (31.12.) verrechnet.
Die Gesamtkosten für die anzubietende Gruppenversicherung darf pro versicherter Person für die Leistungen des Grundpakets inkl. Zusatzbausteinen 26,00 EUR/Monat (brutto) nicht übersteigen (maximale monatliche Versicherungsprämie/pro Person). Die maximale monatliche Versicherungsprämie pro Person i.H.v. 26,00 EUR (brutto) versteht sich dabei als Preisobergrenze, die nicht überschritten werden darf. Überschreitet ein Bieter mit seinem Angebot diese Preisobergrenze, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (Mindestanforderung an den Angebotspreis).
Die Leistungsabwicklung hinsichtlich der Versicherungsleistungen erfolgt direkt zwischen Mitarbeitenden (versicherter Person) und dem Auftragnehmer. Den Mitarbeitenden (versicherter Person) wird vom Auftragnehmer ein Versicherungsnachweis sowie Informationen zur Leistungsabwicklung zur Verfügung gestellt.
Die weiteren und detaillierten Anforderungen an die anzubietende Gruppenversicherung sind der Leistungsbeschreibung [Anlage 802] zu entnehmen.