642568-2022 - ErgebnisDeutschland-Hoyerswerda: Betreuung in Tagesstätten
OJ S 223/2022 18/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Hoyerswerda, Fachbereich Innerer Service und Finanzen
Postanschrift: S.-G.-Frentzel-Str. 1
Ort: Hoyerswerda
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02977
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@hoyerswerda-stadt.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hoyerswerda.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Betreibung von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Hoyerswerda
Referenznummer der Bekanntmachung: II/33.3/22/26-VOL
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85312100 Betreuung in Tagesstätten
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
In der Stadt Hoyerswerda (ca. 31.822 Einwohner), Landkreis Bautzen, Sachsen, gibt es zurzeit zwanzig Kindertageseinrichtungen mit 2.189 Betreuungsplätzen, welche sich in freier Trägerschaft befinden und im Bedarfsplan des Landkreises Bautzen und der Stadt Hoyerswerda enthalten sind. Davon soll der Betrieb von zwei Kindertageseinrichtungen an freie Träger vergeben werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Kita "Sausewind"
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85312100 Betreuung in Tagesstätten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung: Hoyerswerda, DE
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Kita „Sausewind“ (Los 1), in der Altstadt gelegen, ist für 40 Krippen- und 55 Kindergartenplätze ausgelegt.
Die Erbringung der Leistung soll im Rahmen des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) erfolgen. Darüber hinaus wird mit dem jeweiligen Träger eine Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt und dem freien Träger über die Aufbringung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen gemäß §17 Absatz 2 SächsKitaG geschlossen.
Die Übergabe der Trägerschaft soll ab dem 01.Januar 2023 erfolgen. Der freie Träger erklärt sich bereit, in sämtliche bestehenden Verträge, inklusive der bestehenden Erbbaurechtsverträge zum 01.01.2023 einzutreten.
Der Alltag in der Einrichtung ist auf einem sportlichen Konzept ausgerichtet, welches auch in den zukünftigen Jahren beibehalten werden soll. Besondere Angebote sind dabei: Ernährungsprojekte, mehrmals wöchentliche Kindersportprojekte, die Teilnahme an Sommerfesten und Kita-Olympiaden, Ablegung des Seepferdchens im Schwimmkurs. Die Einrichtung „Sausewind“ zeichnet sich besonders auch durch das hauseigene Sauna- und Kneippanwendungsprogramm aus.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfahrungen des Trägers im Bereich Kindertageseinrichtungen / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Bereitschaft zur Übernahme des vorhandenen Personalbestandes in der jeweiligen Kindertageseinrichtung; Ausarbeitung zur Einsatzgestaltung des pädagogischen und technischen Personals (Personalbestand; Vertragsbindung/-gestaltung; Personalentwicklung etc.) / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Betreuungs-, Erziehungs- Bildungs- sowie Sportkonzept / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Verpflegungskonzept / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Vernetzung / Kooperationen / Sozialraumorientierung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Elternbeteiligung / Zusammenarbeit mit Eltern / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Eigenanteil des Trägers und Zusammenarbeit mit der Gemeinde / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Präsentation vor einer Findungskommission / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: entfällt
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Kita "Wirbelwind"
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85312100 Betreuung in Tagesstätten
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Hauptort der Ausführung: Hoyerswerda/OT Knappenrode, DE
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Kita „Wirbelwind“ (Los 2) befindet sich im Ortsteil Knappenrode und umfasst 20 Krippen- und 22 Kindergartenplätze. Davon ist ein Platz in der Krippe und zwei Plätze im Kindergarten für Integrationskinder vorgesehen.
Die Erbringung der Leistung soll im Rahmen des Sächsischen Gesetzes zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) erfolgen. Darüber hinaus wird mit dem jeweiligen Träger eine Rahmenvereinbarung zwischen der Stadt und dem freien Träger über die Aufbringung der Personal- und Sachkosten der Kindertageseinrichtungen gemäß §17 Absatz 2 SächsKitaG geschlossen.
Die Übergabe der Trägerschaft soll ab dem 01.Januar 2023 erfolgen. Der freie Träger erklärt sich bereit, in sämtliche bestehenden Verträge, inklusive der bestehenden Erbbaurechtsverträge zum 01.01.2023 einzutreten.
Der Alltag in der Einrichtung ist auf einem sportlichen Konzept ausgerichtet, welches auch in den zukünftigen Jahren beibehalten werden soll. Besondere Angebote sind dabei: Ernährungsprojekte, mehrmals wöchentliche Kindersportprojekte, die Teilnahme an Sommerfesten und Kita-Olympiaden, Ablegung des Seepferdchens im Schwimmkurs.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Erfahrungen des Trägers im Bereich Kindertageseinrichtungen / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Nachweis über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Bereitschaft zur Übernahme des vorhandenen Personalbestandes in der jeweiligen Kindertageseinrichtung; Ausarbeitung zur Einsatzgestaltung des pädagogischen und technischen Personals (Personalbestand; Vertragsbindung/-gestaltung; Personalentwicklung etc.) / Gewichtung: 15
Qualitätskriterium - Name: Betreuungs-, Erziehungs- Bildungs- sowie Sportkonzept / Gewichtung: 20
Qualitätskriterium - Name: Verpflegungskonzept / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Vernetzung / Kooperationen / Sozialraumorientierung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Elternbeteiligung / Zusammenarbeit mit Eltern / Gewichtung: 5
Qualitätskriterium - Name: Eigenanteil des Trägers und Zusammenarbeit mit der Gemeinde / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Präsentation vor einer Findungskommission / Gewichtung: 15
Preis - Gewichtung: entfällt
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 161-459158
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Kita "Sausewind"
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
11/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Sozialverband VdK Sachsen
Postanschrift: Elisenstraße 12
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: sachsen@vdk.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Kita "Wirbelwind"
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
11/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Sozialverband VdK Sachsen e.V.
Postanschrift: Elisenstraße 12
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09111
Land: Deutschland
E-Mail: sachsen@vdk.de
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen, § 161 Abs. 1 Satz 1 GWB. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten, § 161 Abs. 1 Satz 2 GWB. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, § 160 Abs. 2 Satz 1 GWB. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, § 160 Abs. 2 Satz 2 GWB. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 168 GWB – Entscheidung der Vergabekammer: (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1 gilt in diesem Fall nicht.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/11/2022