Zusätzliche Angaben
1) Ist bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, wird das Angebot ausgeschlossen.
2) Änderungen der Vergabeunterlagen führen zum Ausschluss.
3) Angebote, die auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, können ggf.
ausgeschlossen werden. Der Bieter hat dafür Sorge zu tragen, dass er auf einem aktuellen Stand bleibt.
4) Nachforderungen von fehlenden Unterlagen behält sich der Auftraggeber vor. Fehlende Preise, die den Gesamtpreis, der für den Referenzwert der Auswertung herangezogen wird, beeinträchtigen, werden nicht nachgefordert und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.