643006-2022 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Wartung von Aufzugsanlagen
OJ S 223/2022 18/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10623
Land: Deutschland
E-Mail: verdingung@bundesimmobilien.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesimmobilien.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Immobilienverwertung und -verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen an Förderanlagen in der Direktion Erfurt - VOEK 174-22
Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 174-22
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
50750000 Wartung von Aufzugsanlagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Leistungen sind im vereinbarten Umfang für insgesamt 51 St. Förderanlagen, darunter Personenbeförderungsanlagen, Personen- und Lastenbeförderungsanlagen, Lastenaufzüge, Scherenhubtische, Treppenlifte, Güteraufzüge, Ketten-Hebezeuge, Hebebühnen, Überladebrücken und jeweils einen Grubenheber, Elektroseilzug, Einträgerlaufkran und einen Unterfluraufzug (vereinfachter Güteraufzug), unterschiedlich verteilt auf 2 Lose, zu erbringen.
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Die Anlagen des Loses 1 (24 St., überwiegend Personen- und Güter- bzw. Lastenbeförderungsanlagen) befinden sich auf Liegenschaften in Sachsen.
Je nach Förderanlagenart sind alle drei, sechs oder 12 Monate Wartungen und Inspektionen durchzuführen. Hinzu kommen für die meisten Anlagen in Los 1 die 24-monatige Hauptprüfung durch eine ZÜS oder einen Sachverständigen, im Einzelfall nur eine 12-monatige Hauptprüfung. In unterschiedlichem Umfang werden in Los 1 eine Notrufaufschaltung und ein Notrufmodul zur Miete verlangt. Nach Bedarf erfolgt die monatliche Miete des Notrufmoduls und werden die Personenbefreiung und Störungsbeseitigungsmaßnahmen in Anspruch genommen.
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Die Anlagen des Loses 2 (27 St., Kran- und Hebezeuge) befinden sich teilweise in Sachsen, aber auch in Brandenburg.
Wartungen und Inspektionen sind 12-monatlich durchzuführen. Eine wiederkehrende Prüfung mit ggf. Prüfgewichten ist ebenfalls alle 12 Monate durchzuführen.
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Neben der Wartung ist die Prüfung der elektrischen Einrichtungen an Aufzügen, Krananlagen, Hebezeugen und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräten sowie die Ergebnisdokumentation nach der Vorschrift 3/4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3/4) (mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung) vorzunehmen.
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Der AN ist - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine - verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung der AG zu beseitigen.
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Leistungen dürfen nicht per Fernbetreuung durchgeführt werden.
Grundlage für die Kalkulation und Leistungserbringung je Los sind die "Bestandsliste mit Preisblatt" (Anlage B-02), die Besonderen Vertragsbedingungen (Anlage C-01) und weiteren Anlagen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 245 262,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen an Förderanlagen
Los-Nr.: 1
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
50750000 Wartung von Aufzugsanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
NUTS-Code: DED2C Bautzen
NUTS-Code: DED2D Görlitz
NUTS-Code: DED44 Vogtlandkreis
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: 01326 Dresden, Lohmener Str. 10 01796 Pirna, Rottwerndorfer Straße 22, 01099 Dresden, Carusufer 3-5 01099 Dresden, Fabricestraße 8 01187 Dresden, Bernhardstraße 62 02625 Bautzen, Käthe-Kollwitz-Str. 15 02730 Ebersbach, Königswalder Str. 18 02708 Löbau, J.-v.-Moltke-Str. 8 08645 Bad Elster, Heinrich-Heine-Str. 12 01683 Nossen, Waldheimer Str. 221 01328 Dresden, Pillnitzer Platz 3a 09496 Marienberg, Töpferstraße 1 01219 Dresden, August-Bebel-Str. 30 09130 Chemnitz, Yorkstr. 56 01099 Dresden, Hartmut- Dost- Straße 5 01219 Dresden, August-Bebel-Str. 10
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vertrages sind
1) Inspektion, Wartung und DGUV-Prüfung
2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung
3) Sachverständigenprüfungen, die der AN eigenständig organisiert
4) Störungsbeseitigung
5) Weitere Besondere Vereinbarungen (Anlagen C-01 bis C-04, C-06)
für die in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) aufgeführten folgenden 24 Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte:
-Personen- und Lastenaufzug BJ 2001, FB-Aufzüge Dresden 10009
-Personenaufzug BJ 1999, FB-Aufzüge Dresden 9787
-Unterfluraufzug, vereinfachter Güteraufzug, BJ 1999, FB-Aufzüge Dresden 9788
-Personenaufzug, BJ 2009, Aufzugsbau Dresden GmbH 90021
-Personenaufzug, BJ 1998, Aufzugsbau Dresden GmbH 970074
-Personenaufzug, BJ 1999, Tepper Aufzüge 22422
-Personenaufzug, BJ 2011, FB-Aufzüge Dresden 11641
-Personenaufzug, BJ 2004 Lippe-Aufzüge 2406
-Personenaufzug, BJ 2012, FB-Aufzüge Dresden 11850
-Kleingüteraufzug, BJ 2008, Aufzugsbau Dresden GmbH 80033
-Personenaufzug, BJ 2006, FB-Aufzüge Dresden 10765
-Kleinlastenaufzug, BJ 2006, Schmitt+Sohn Aufzüge 173796
-ISO-D-Güteraufzug, BJ 1999, Aufzugsbau Jäkel Dresden, 9901
-Güteraufzug, BJ 1964, Aufzugsbau Jäkel Dresden 6312
-Personen- und Lastenaufzug, BJ 1999, Kone 5430298
-Personenaufzug, BJ 2002, Kone/Garant 96821 (Mono Space)
-Personenaufzug, BJ 2002, Aufzugbau Dresden GmbH 20026
-Personenaufzug, BJ 2015, FB-Aufzüge GmbH & Co.KG 12462
-Personenaufzug, BJ 1994, Thyssen Krupp Aufzüge GmbH 244390115
-Personenaufzug, BJ 1994, Thyssen Krupp Aufzüge Gmbh 244390116
-Personenaufzug, BJ 2017, FB Aufzüge 12289
-Personenaufzug, BJ 2017, FB Aufzüge 12290
-Personenaufzug, BJ 1994, FB Aufzüge 9405
-Personenaufzug, BJ 2000, Thyssen 244399638
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zu1) Wartungen und Inspektionen
- alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Aufzugs- und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion), zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind. Dem AN werden die in der/den Arbeitskarte/n bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen.
- die Durchführung derer mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik
- das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten
- die Einhaltung der zu übernehmenden Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung § 10, § 16, § 19
- das Stellen der Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
- das Stellen der Belastungsgewichte; soweit zulässig, kann bei den Prüfungen anstelle der Beistellung von Belastungsgewichten ein zugelassenes, elektronisches Prüfsystem auf Kosten des AN eingesetzt werden
- die Prüfung der elektrischen Einrichtungen an Aufzugsanlagen und Schacht- und Betriebsrauminstallationen und die Ergebnisdokumentation nach der Vorschrift 3/4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3/4) mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung
- das Stellen von Ersatzteilen, zeitbegrenzten Teilen, Verschleißteilen und Sollbruchteilen bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung sowie von Hilfsmitteln; Kosten und Risiken des Transportes trägt der AN; für die Lieferbereitschaft aller notwendigen Teile und Hilfsmittel ist für die Dauer des Vertrages zu sorgen
- die Leistungserbringung erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Ansprechpartnern der jeweiligen Liegenschaften; Kernarbeitszeit der Nutzer ist Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 08.00Uhr bis 16.00 Uhr
- die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen sind für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen, dazu erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan
- ausgeführte Leistungen und der festgestellte allgemeine Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile sind in einem Leistungsnachweis je Aufzugsanlage zu dokumentieren
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zu 2) Notrufentgegennahme und Personenbefreiung
Der AN nimmt über seine ständig besetzte Notrufzentrale gemäß DIN EN 81-28 Notrufe entgegen und veranlasst die Befreiungsmaßnahmen.
Ist die Leistung Notrufmodul zur Miete (s. Anlage B-02) für die jeweilige Anlage vereinbart, erfolgen Lieferung und Montage, Anschluss und Inbetriebnahme, Installation eines Notrufsystems, Lieferung eines GSM-Modul mit aktiver SIM-Karte, deren Wartung und Inspektion und Demontage nach Kündigung.
Befreiungsmaßnahmen führt der AN durch. Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der Anlage und der Einleitung der Personenbefreiung erfolgt nach TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen) innerhalb von 30 Minuten, an jedem Tag und zu jeder Uhrzeit.
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zu3) Sachverständigenprüfungen
Der AN hat den TÜV [oder eine andere zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)], bei einigen Anlagen ist ein Sachverständiger ausreichend, bei der Durchführung der Zwischen- und/oder Hauptprüfungen der Aufzugsanlagen zu begleiten. Die Terminabsprache erfolgt direkt zwischen dem AN und der ZÜS. Die geplanten Termine sind der AG mindestens 2 Wochen im Voraus schriftlich anzuzeigen.
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zu4) Störungsbeseitigung
Werden bei der Inspektion und Wartung Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Der AN ist verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung der AG zu beseitigen. Er hat die Arbeiten innerhalb und ggf. außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen. Werden durch die AG Störungen gemeldet, die durch Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden können, hat der AN auf Aufforderung unverzüglich ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und die Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht.
Bei Materiallieferungen sind die Teile mit deutschsprachiger Dokumentation in ausdruckbarer Form zu liefern.
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zu5) Weitere Besondere Vereinbarungen
Die Vergütung erfolgt nach denen in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang B-02) vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten, Hilfsmittel und Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile, Sollbruchteile usw. bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung/Anlage. Die Vergütung erfolgt nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Rechnungslegung. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist für die Dauer von 24 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin an ein Festpreis. Bezogen auf den Lohnkostenanteil ist der Preis danach veränderlich nach Maßgabe der vereinbarten Preisanpassungsklausel. Auf schriftliches Verlangen des AN kann nach Ablauf der Frist die Vergütung angepasst werden. Sofern die Preisgleitklausel (Anlage B-03) nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Preisblatt als Festpreis. Die Vergütung erfolgt monatlich für die Notrufannahme und das Veranlassen von Befreiungsmaßnahmen sowie je Fall einer Personenbefreiung.
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Vor Leistungsbeginn erhält der AN von der AG eine Bestellnummer pro Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft. Die Rechnungslegung hat je WE zu erfolgen, Sammelrechnungen sind unzulässig. Die Zustellung von Rechnungen hat auf elektronischem Weg über das webbasierte Verwaltungsportal des Bundes für den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) im sog. XRechnungsformat zu erfolgen. Zu beachten sind die Vorgaben bei der Nutzung des Verwaltungsportals des Bundes für den zentralen Rechnungseingang, zur Rechnungsstellung und Ausnahmen nach der E-RechV und sind unter https://www.e-rechnung-bund.de/rechnungssteller/?cli_action=1616406334.963 aufgeführt (Anlage C-04).
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Zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen ist fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen, das die deutsche Sprache ausreichend beherrscht. Weitere Anforderungen an das einzusetzende Personal sind:
- Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100)
- Qualifikation für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 (Beauftragte Person für Aufzugsanlagen) oder gleichwertig.
Zudem muss das ausführende Unternehmen die Zertifizierung als Wartungsfirma nach DIN EN 13015 besitzen.
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Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 6 Werktage) mit dem Nutzer.
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Für die Aufzugsanlagen hat der AN das notwendige Equipment für Entstörungen und Fehleranalysen (aufzugsspezifische Software, Tools etc.) bereitzustellen. Eine gesonderte Vergütung für die Anschaffung erfolgt nicht.
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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß beiliegender Verschwiegenheitserklärung (Anlage C-06) zu verpflichten - weitere Informationen siehe Ziffer III.2.2 -Bedingungen für die Ausführung des Auftrages.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2 Mal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.03.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Wertung der Angebote:
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Wertungskriterium ist der Angebotspreis in € (netto), bestehend aus
- der Summe der turnusmäßigen Leistungen (gemäß Bestandsliste mit Preisblatt):
-Inspektion und Wartung
-ZÜS-Prüfungen (Hauptprüfung, Zwischenprüfung) / wiederkeh-rende Prüfungen
-Notrufaufschaltung
und
- der Summe der Nachweisarbeiten:
-Personenbefreiung je Fall
-Monteurstundensatz
-Anfahrtspauschale
sowie
- des Preises der Bedarfsposition
-Notrufmodul zur Miete.
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen an Krananlagen und Hebezeugen
Los-Nr.: 2
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
50750000 Wartung von Aufzugsanlagen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DED2D Görlitz
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
NUTS-Code: DE407 Elbe-Elster
NUTS-Code: DED2E Meißen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
NUTS-Code: DE40G Spree-Neiße
Hauptort der Ausführung: Rottwerndorfer Straße 45i, 01796 Pirna Weststraße 16, 02708 Löbau Carusufer 3-5, 01099 Dresden Grenzstraße 9, 01773 Altenberg OT Neurehefeld Moritzburger Str. 1, 01127 Dresden An der Autobahn 10, 02828 Görlitz Weg zur Blockstelle, 02957 Weißkeißel Zur Försterei 19, 02906 Hohendubrau Dorfstr. 31, 04924 Zobersdorf Abendrothstr. 16, 01619 Zeithain Am Schiefen Weg 16, 03253 Doberlug Kirchhain Hammer 6, 02979 Spreetal Zschorno 16, 03130 Jämlitz Gruhnower Hauptstraße 22, 03253 Schönborn Weskower Allee 3, 03130 Spremberg Muskauer Forst 01, 02957 Weißkeisel Hartmut- Dost- Straße 5, 01099 Dresden
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vertrages sind
1) Inspektion, Wartung und DGUV-Prüfung
2) Wiederkehrende Prüfungen mit und ohne Bereitstellung von Prüfgewichten
3) Störungsbeseitigung
4) Weitere Besondere Vereinbarungen (Anlagen C-01 bis C-04)
für die in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) aufgeführten 24 Kran- und Hebeeinrichtungen und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte:
-Elektroseilzug, BJ 2021, Balkancarpodem GmbH, 20203011
-Scherenhubtisch, BJ 1995, Bolzoni 9507931
-Hebebühne 450, BJ 2012, HIRO Lift Hillenkötter+Romsieck GmbH 114973
-Unterflurhebebühne, BJ 2002, Klawe KfZ-Werkstatt-Technik GmbH Dresden 90880
-Treppenlift, BJ 2014, Lippe Lift -und Anlagenbau GmbH 11632
-2xÜberladebrücke, BJ 1996, Nani VB 10
-Scherenhubtisch außen, BJ 1996, Eska X07012
-Einträgerlaufkran, BJ 1996, Trost&Hilterhaus
-Grubenheber innen, BJ 1996, Blitz GHUS 20.4
-Scherenhubtisch innen, BJ 1996, Eska X07016
-Scherenhubtisch außen, BJ 1996, Eska X07012
-Ketten Hebezug, BJ 1995, Stahl T202
-Ketten Hebezug, BJ 2007, Einhell EB 025754
-Ketten Hebezug, BJ 2009, Einhell EB 029016
-Ketten Hebezug, BJ 2021, Güde GSZ 300/600
-Ketten-Hebezug, BJ 2019, Star Liftket 250/1-8/2
-Ketten-Hebezug, BJ 2000, Power Plus POW 900
-Ketten-Hebezug, BJ 2007, Güde GSZ 200/400
-Ketten-Hebezug, BJ 2016, HM Müllner WE 600
-Ketten-Hebezug, BJ 2021, Güde GSZ 200/400
-Treppenlift, BJ 2015, Hiro Lift 320G
-Scherenhubtisch, BJ 1995, Altek 50.11.5
-Scherenhubtisch, BJ 1994, Altek 20.35.29
-Scherenhubtisch, BJ 1999, Nussbaum Uni Lift 3500
-Achsheber, BJ 1999, Nussbaum Jack 2000
-mobile Hebebühne, BJ 2006, Hedson 106432 / Herkules K 1200 M
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zu1) Wartungen, Inspektionen und Prüfungen
- alle regelmäßigen Maßnahmen zur Erhaltung des einwandfreien Zustands und der Funktion der Krananlagen und Hebezeuge und weiteren technischen Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte gemäß DIN 31051, die zur Feststellung und Beurteilung des Istzustandes (Inspektion), zur Verzögerung des Abbaus des vorhandenen Abnutzungsvorrates (Wartung) und nach der Arbeitsanweisung des Herstellers erforderlich sind
Dem AN werden die in der/den Arbeitskarte/n bzgl. der Wartung beschriebenen Leistungen übertragen.
- die Durchführung der Wartung und Inspektion mindestens entsprechend den Vorgaben des Herstellers und gemäß allen gültigen und relevanten Gesetzen, Vorschriften, Normen, Richtlinien etc. sowie den anerkannten Regeln der Technik
- das Beseitigen aller betriebsbedingten Verunreinigungen an zentralen Einrichtungen und Geräten sowie in den Betriebsräumen und Fahrschächten
- die Einhaltung der zu übernehmenden Verpflichtungen des Betreibers aus der Betriebssicherheitsverordnung § 10, § 16, § 19
- das Stellen der Arbeitskräfte in erforderlichem Umfang für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen
- das Stellen der Belastungsgewichte; soweit zulässig, kann bei den Prüfungen anstelle der Beistellung von Belastungsgewichten ein zugelassenes, elektronisches Prüfsystem auf Kosten des AN eingesetzt werden
- die Prüfung der elektrischen Einrichtungen an Krananlagen, Hebezeugen und weiterer technischer Anlagen und deren Einrichtungen und Geräte und die Ergebnisdokumentation nach der Vorschrift 3/4 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV V3/4) mind. einmal in 4 Jahren in Abhängigkeit der letzten Prüfung
- das Stellen von Ersatzteilen, zeitbegrenzten Teilen, Verschleißteilen und Sollbruchteilen bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung sowie von Hilfsmitteln; Kosten und Risiken des Transportes trägt der AN; für die Lieferbereitschaft aller notwendigen Teile und Hilfsmittel ist für die Dauer des Vertrages zu sorgen
- die Leistungserbringung erfolgt nach Absprache mit den zuständigen Ansprechpartnern der jeweiligen Liegenschaften; Kernarbeitszeit der Nutzer ist Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen) von 08.00Uhr bis 16.00 Uhr
- die Termine für die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen sind für das laufende Geschäftsjahr im Vorfeld zu planen, dazu erstellt der AN innerhalb von 4 Wochen nach Erhalt des Zuschlagsschreibens bzw. bis zur 4. Kalenderwoche des laufenden Geschäftsjahres einen Wartungsplan
- ausgeführte Leistungen und der festgestellte allgemeine Anlagenzustand einschließlich etwaiger, in absehbarer Zeit notwendig werdender Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile sind in einem Leistungsnachweis je Aufzugsanlage zu dokumentieren
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zu2) Sachverständigenprüfungen
Der AN organisiert eigenständig alle vorgeschriebenen Prüfungen. Je nach Bestimmungen oder Anforderungen verpflichtet sich der AN, die Prüfungen durch eine befähigte Person (Sachkundiger, Kransachverständiger) durchzuführen. Dazu gehören auch die gesamte Koordination, Organisation und die Zusammenstellung aller für die Prüfung notwendigen Unterlagen und Daten sowie die personelle Begleitung des Sachverständigen durch einen orts- und anlagenkundigen Techniker. Alle mit den Prüfungen anfallenden Gebühren und Kosten werden durch den AN getragen.
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zu3) Störungsbeseitigung
Werden bei der Inspektion und Wartung Fehler festgestellt, ist die AG unverzüglich zu unterrichten. Der AN ist verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung der AG zu beseitigen. Er hat die Arbeiten innerhalb und ggf. außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Sollten dabei aus anlagenspezifischen Gründen nicht hinnehmbare Verzögerungen auftreten, ist innerhalb dieses Zeitraumes eine Störungsanalyse zu erstellen. Werden durch die AG Störungen gemeldet, die durch Instandsetzungsmaßnahmen beseitigt werden können, hat der AN auf Aufforderung unverzüglich ein Angebot über die Instandsetzung einschließlich Teilelieferung zu unterbreiten und die Leistungen nach gesonderter Beauftragung durch die AG zu erbringen. Diese Leistungen werden gesondert vergütet. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Instandsetzung besteht nicht.
Bei Materiallieferungen sind die Teile mit deutschsprachiger Dokumentation in ausdruckbarer Form zu liefern.
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zu5) Weitere Besondere Vereinbarungen
Die Vergütung erfolgt nach denen in der Bestandsliste mit Preisblatt (Anhang B-02) vereinbarten Preisen. Diese enthalten alle Nebenkosten, Hilfsmittel und Ersatzteile, zeitbegrenzte Teile, Verschleißteile, Sollbruchteile usw. bis zum aktuellen Listenpreis von insgesamt 25 € (netto) je Wartung/Anlage. Die Vergütung erfolgt nach vertragsgemäßer Leistungserbringung und Rechnungslegung. Der Preis für die zu erbringenden Leistungen ist für die Dauer von 24 Monaten von dem für die Angebotsabgabe festgesetzten Termin an ein Festpreis. Bezogen auf den Lohnkostenanteil ist der Preis danach veränderlich nach Maßgabe der vereinbarten Preisanpassungsklausel. Auf schriftliches Verlangen des AN kann nach Ablauf der Frist die Vergütung angepasst werden. Sofern die Preisgleitklausel nicht ausgefüllt eingereicht wurde, gelten für die gesamte Vertragslaufzeit die Preise im Preisblatt als Festpreis.
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Vor Leistungsbeginn erhält der AN von der AG eine Bestellnummer pro Wirtschaftseinheit (WE)/ Liegenschaft. Die Rechnungslegung hat je WE zu erfolgen, Sammelrechnungen sind unzulässig. Die Zustellung von Rechnungen hat auf elektronischem Weg über das webbasierte Verwaltungsportal des Bundes für den Zentralen Rechnungseingang (ZRE) im sog. XRechnungsformat zu erfolgen. Zu beachten sind die Vorgaben bei der Nutzung des Verwaltungsportals des Bundes für den zentralen Rechnungseingang, zur Rechnungsstellung und Ausnahmen nach der E-RechV (Anlage C-04).
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Zur Ausführung der vertraglich festgelegten Leistungen ist fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Das Personal muss für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Weitere Anforderungen an das einzusetzende Personal sind:
- Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4 oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100)
- Qualifikation für Aufzugsanlagen gemäß BetrSichV und TRBS 3121 (Beauftragte Person für Aufzugsanlagen) oder gleichwertig.
Zudem muss das ausführende Unternehmen die Zertifizierung als Wartungsfirma nach DIN EN 13015 besitzen.
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Ein Betreten der Liegenschaften bedarf der vorherigen Abstimmung (mindestens 6 Werktage) mit dem Nutzer.
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Der AN hat sein Personal zur Verschwiegenheit gemäß beiliegender Verschwiegenheitserklärung zu verpflichten - weitere Informationen siehe Ziffer III.2.2 -Bedingungen für die Ausführung des Auftrages.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch 2 Mal um jeweils ein Jahr, also maximal bis 31.03.2029, wenn dem AN bis spätestens 6 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit, die Kündigung in Textform nicht zugegangen ist.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Wertung der Angebote
Wertungskriterium ist der Angebotspreis in € (netto), bestehend aus:
- der Summe der turnusmäßige Leistungen (gemäß Bestandsliste mit Preisblatt):
-Inspektion und Wartung
-wiederkehrende Prüfungen
und
- der Summe der Nachweisarbeiten
-Monteurstundensatz
-Anfahrtspauschale

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 166-471666
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VOEK 174-22
Los-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen an Förderanlagen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
07/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: KONE GmbH
Postanschrift: Vahrenwalder Str. 317
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30179
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 245 262,00 EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 136 356,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: VOEK 174-22
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
Wartungs-, Inspektions- und Prüfleistungen an Krananlagen und Hebezeugen
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Ortsbesichtigungen werden nicht angeboten
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Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben (Anlage B-01)
- Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02 je Los)
- Formblatt Preisgleitklausel (Anlage B-03 je Los)
- Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03)
- Formblatt Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04), nur bei Angebot eines Festpreises über die gesamte Vertragslaufzeit
- Bietergemeinschaftserklärung (Anlage B-05), falls zutreffend
- Bieterauskunft mit Russlandbezug (Anlage B-03.1)
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Auf Anforderung der Vergabestelle sind vollständig ausgefüllt vorzulegen:
- die Bieterauskünfte mit Eigenerklärungen der Bietergemeinschaftsmitglieder (Anlage B-03)
- die Erklärungen und Verpflichtungserklärungen von Unterauftragnehmern bzw. Unternehmen, die einer Eignungsleihe zustimmen (Anlage B-06)
- die entsprechend dem Hinweis im Vorwort ausgefüllte Bieterauskunft mit Eigenerklärung (Anlage B-03) für Unterauftragnehmer und Eignungsleiher
- Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges (nicht älter als drei Monate) oder gleichwertig oder eines anderen Nachweises des Eintrages in einem öffentlichen Register oder bei einer Genehmigungsbehörde (Handwerkskammer, Gewerberegister oder gleichwertig) nach Aufforderung durch die Vergabestelle
- Vorlage der Kopie des Nachweises über den Abschluss einer aktuellen Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung nach Aufforderung durch die Vergabestelle
- Vorlage des Nachweises der Qualifikation „befähigte Person gemäß § 3 DGUV - Vorschrift 4“ oder eine gleichwertige Qualifikation oder die Qualifikation als Elektrofachkraft gem. DIN EN 50110-1 (VDE105-100) für das eingesetzte Personal
- Vorlage des Nachweises der Qualifikation für Aufzugsanlagen für das eingesetzte Personal gemäß BetrSichV und TRBS 3121 (Beauftragte Person für Aufzugsanlagen) oder gleichwertig
- Vorlage des Nachweises der Zertifizierung des wartenden Unternehmens als Wartungsfirma nach DIN EN 13015
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In der Bestandsliste mit Preisblatt (Anlage B-02) müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen in der Bestandsliste mit Preisblatt führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots.
Die Preisgleitklausel (Anlage B-03 je Los) muss vollständig ausgefüllt worliegen, soweit kein Festpreis über die Vertragslaufzeit angeboten wird.
Alle Preise sind in Euro mit maximal 2 Nachkommastellen anzugeben, d. h. die kleinste Einheit ist ein Cent. Sofern ein Bieter entgegen den Vorgaben mehr als 2 Nachkommastellen angegeben hat, insbesondere, wenn in den elektronischen Dateien (Excel-Tabellen) im Hintergrund mit mehr als 2 Nachkommastellen gerechnet wurde, werden die Preisangaben im Rahmen der Angebotsprüfung auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch gerundet, und dieser gerundete Wert gilt als angeboten.
Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den innergemeinschaftlichen Erwerb zu beachten.
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Bei Inanspruchnahme Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Referenzen müssen alle geforderten Angaben enthalten.
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Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig.
Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen.
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Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richten sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht.
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Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen.
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Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet.
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Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Vom Bieter sind in den Vergabeunterlagen geforderte Angaben zur ggf. tariflichen Bindung und zu Grundlagen der Angebotskalkulation vorzunehmen, die für eine erste Prüfung herangezogen werden. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden.
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Fragen zu den Vergabeunterlagen sind nur über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Fragen zu den Vergabeunterlagen werden beantwortet, wenn sie spätestens bis zum 20.09.2022, 12:00 Uhr, bei der e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) eingehen. Die Bieter haben sich zudem selbstständig und regelmäßig über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Bieter werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen.
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Nach den Nutzungsbedingungen der e-Vergabe-Plattform muss der Bieter, der ein Angebot abgibt, mit der korrekten Bezeichnung seines Unternehmens registriert sein.
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Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk:
Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234
E-Mail: ticket@bescha.bund.de
Geschäftszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: info@bundeskartellamt.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben -Stabsbereich Einkauf-
Postanschrift: Ellerstraße 56
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/11/2022