Das Unternehmen wurde im Rahmen eines EU-weiten Verfahrens gebunden. Es ist geeignet, fähig und bereit die Leistung auszuführen.
Ein Wechsel des AN wäre projektschädlich und wirtschaftlich nicht begründbar, da es zu Terminverzögerungen im Bauablauf und Kostenerhöhungen kommen würde. Allein eine erneute Ausschreibung würde einen Zeitverzug von ca. 4 Monaten bedeuten. Bei Ansetzen monatlichen Verzugskosten würden diese Summe die aktuelle Nachtragssumme bei weitem überschreiten.
Mehraufwand, aufgrund der Schnittstellenproblematik, Gewährleistungsfragen und Überga-bethemen ist zu erwarten.
Zudem müssten alle nachfolgenden Ausbaugewerke ruhen.
Zum Zeitpunkt der LV-Erstellung war nicht erkennbar, dass die Flügelrahmenstärken der Holzfenster für den neuen Isolierglaseinbau nicht ausreichend sind. Diese Erkenntnisse konkretisierten sich erst im Rahmen der Anfertigung des Musterfensters.