Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Bauabschnitt II: Leitungsbau Abgang Weyer bis Wasserwerk Horhausen: Verlegung Trinkwassertransportleitung im Spül-, Pflug- und Fräsverfahren sowie in offener Bauweise,Gesamtlänge ca. 7.100 m DN 300; Verlegung Mikrokabelrohrverbund ca. 200 m. Weitere CPV-Codes: 45231000; 45231100; 45231110; 45232000. Erfüllungsort: NUTS-Codes: DE267; DE26B. Hauptort der Ausführung: Weyer (Landkreis Schweinfurt) -Horhausen (Landkreis Hassberge).
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 4
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 114-300727
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: Los 10: BA II: Leitungsbau
Los-Nr.: 9
Bezeichnung des Auftrags:
Los 10: BA II: Leitungsbau
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 18/02/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Nordbayern
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 13/12/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45231300 Bauarbeiten für Wasser- und Abwasserrohrleitungen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 45231100 Bauarbeiten für Rohrleitungen, 45231110 Rohrverlegearbeiten, 45232000 Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
Bauabschnitt II: Leitungsbau Abgang Weyer bis Wasserwerk Horhausen: Verlegung Trinkwassertransportleitung im Spül-, Pflug- und Fräsverfahren sowie in offener Bauweise,Gesamtlänge ca. 7.100 m DN 300; Verlegung Mikrokabelrohrverbund ca. 200 m. Weitere CPV-Codes: 45231000; 45231100; 45231110; 45232000. Erfüllungsort: NUTS-Codes: DE267; DE26B. Hauptort der Ausführung: Weyer (Landkreis Schweinfurt) -Horhausen (Landkreis Hassberge).
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 4
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Nachtrag 11 zu Los 10: Rückbau Holzeinplankung und Entsorgung.
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Änderung, da entgegen ursprünglicher Annahme nach Prüfung Holzeinplankung nach fachgerechtem Ausbau und Lagerung zum Zeitpunkt des Einbaus nicht (mehr) für fachgerechten Einbau geeignet. Nicht vorhersehbar, das vorher sachgerecht geprüft. Kein prägender Einfluss auf Gesamtauftrag, keine Änderung Beschaffungsgegenstand, keine Absenkung der Anforderungen an die Eignung. Vorliegender Nachtrag betrifft den unter VII.2.1) genannten Anteil.