Gründe für die ÄnderungNotwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Auf Anordnung des IBV (Inbetriebnahmeverantwortlicher) sind zusätzliche Arbeiten bezüglich des Einbaus von zusätzlichen
Komponenten an die provisorische Treppe zum Bahnsteig 1 erforderlich.
Die Treppenläufe sollen mit einem durchgängigen Handlauf je Lauf ausgerüstet werden und der Übergang von der Treppe zum
Bahnsteig mit Blechen zwischen Treppenpodest und Betonpodest abgedeckt werden.