Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Oberwinter
Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI42122
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 45213321 Bau von Bahnhöfen
II.1.3.
Art des Auftrags Bauauftrag
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Hauptort der Ausführung:
Oberwinter
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Modernisierung der Verkehrsstation Bf Oberwinter auf der Strecke (2630) Köln Hbf – Bingen (Rhein) Hbf in km 48,2
Rück- und Neubau von 2 Außenbahnsteigen; Rückbau von 2 Treppen aus der Personenunterführung mit Neu-bau von 2 Rampen aus der Personenunterführung zum Bahnsteig; Neubau der Bahnsteigausstattung und Wegeleitung, Sanierungsarbeiten in der Personenunterführung
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 04/05/2020Ende: 25/03/2021
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 037-088481
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 19FEI42122_92280576
Bezeichnung des Auftrags:
Barrierefreier Ausbau der Verkehrsstation Oberwinter
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 19/02/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Hering Bahnbau GmbH
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57299
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 13/12/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 45213321 Bau von Bahnhöfen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s) 45213321 Bau von Bahnhöfen
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB12 Ahrweiler
Hauptort der Ausführung:
Oberwinter
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Modernisierung der Verkehrsstation Bf Oberwinter auf der Strecke (2630) Köln Hbf – Bingen (Rhein) Hbf in km 48,2
Rück- und Neubau von 2 Außenbahnsteigen; Rückbau von 2 Treppen aus der Personenunterführung mit Neu-bau von 2 Rampen aus der Personenunterführung zum Bahnsteig; Neubau der Bahnsteigausstattung und Wegeleitung, Sanierungsarbeiten in der Personenunterführung
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 04/05/2020Ende: 25/03/2021
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Hering Bahnbau GmbH
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57299
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
NT46 (LÄ47): Verlängerte Vorhaltung u. Beschriftungsanpassung am Baustellenschild
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Auf Grund der Verlängerung der Bauzeit muss das Bauschild angepasst werden. Die Angaben auf dem Bauschild zur Information der Anwohner und der Öffentlichkeit sollen gemäß dem aktuellen Bauzeitenplan angepasst werden.
Weiterhin sind Vorhaltungskosten für die eingetretene Bauzeitverlängerung zu berücksichtigen.