Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Oberleitungsarbeiten
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 26/03/2021Ende: 17/11/2023
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 055-131142
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 92281166
Los-Nr.: 2
Bezeichnung des Auftrags:
PA 1.3 Leverkusen Rheindorf - Langenfeld Berghausen
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 09/03/2020
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 14/12/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Beginn: 26/03/2021Ende: 17/11/2023
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA 18: Beseitigung von Schäden an Anlagenteilen der Oberleitungsanlage (MKA 18_14)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Während der Herbstsperrpause 2021 wurden einige Schäden an Anlagenteilen der Oberleitungsanlage entdeckt. Um eine Verzögerung der Wiederinbetriebnahme der Strecken 2650 und 2670 aufgrund von Schäden an der Oberleitung zu verhindern, wurde der Auftragnehmer damit beauftragt, die Schäden kurzfristig bis zum Ende der Sperrpause zu beseitigen.
Die Anpassung und der Umbau der Oberleitungsanlage ist Bestandteil der vertraglich vereinbarten Leistungen des Auftragnehmers. Die Beseitigung von Schäden an der Oberleitungsanlage und die damit erforderlichen zusätzlichen Leistungen zur Durchführbarkeit ändern nicht den Charakter des Vertrages.