Zusätzliche Angaben
Maßgeblich sind die in den Vergabeunterlagen erteilten Hinweise. Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3. geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Diese sind zwingend mit dem Angebot vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Folgende Erklärungen/Nachweise sind neben den unter III.1.1. bis III.1.3. genannten Erklärungen/Nachweisen erforderlich:
— Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner;
— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:
a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG),
b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),
c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden
— Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Kalendertagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
— Für den Fall, dass der Bieter wegen fehlender oder unzureichender eigener Fertigungskapazitäten beabsichtigt, Drittunternehmen/Nachunternehmer (NU) mit den von den Losen umfassten Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO):
a) Verpflichtungserklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s);
b) Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1 und VI.3);
c) wenn Nachunternehmer = Hersteller der Materialien: Herstellerbezogene Produktqualifikation
Unterauftragnehmer, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Angebot gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt. Diese Nachunternehmer können im Vergabeverfahren nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebotes nicht mehr ausgetauscht werden.
Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben.
Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.
Hinweis: Der Auftraggeber prüft die Qualität der Produkte fortlaufend im Rahmen des DB-Qualitätsmanagementsystems (Q1- bzw. HPQ-Qualifizierung).