643786-2022 - Vorankündigung – DirektvergabeDeutschland-Cottbus: Straßenbahnpersonenwagen
OJ S 224/2022 21/11/2022
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Cottbusverkehr GmbH
Postanschrift: Walter-Rathenau-Straße 38
Ort: Cottbus
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 03044
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): MD Rechtsanwälte
E-Mail: Katja.Muehling@md-ra.de
Telefon: +49 3312899916
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.cottbusverkehr.de
I.6.
Haupttätigkeit(en)
Freizeit, Kultur und Religion

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Herstellung und Lieferung von Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen sowie dazugehöriger Ersatzteile
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
34622100 Straßenbahnpersonenwagen
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Herstellung und Lieferung von meterspurigen Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen sowie dazugehöriger Original-Ersatzteile
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 5 300 000,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
NUTS-Code: DE402 Cottbus, Kreisfreie Stadt
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Herstellung und Lieferung von meterspurigen Niederflur-Straßenbahnfahrzeugen sowie dazugehöriger Original-Ersatzteile. Die Beschaffung erfolgt im Anschluss an die Vergabe eines entsprechenden Lieferauftrages im Jahre 2021. Die Vergabe erfolgte im Anschluss an ein EU-weit durchgeführtes Vergabeverfahren. In dem Vertrag hatte sich der Auftraggeber die Lieferung von insgesamt 13 Optionsbahnen vorbehalten. Diese Option übt der AG aus und beschafft darüber hinaus 2 weitere baugleiche Fahrzeuge nebst Original-Ersatzteilen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb
Erläuterung:
In dem in dieser Bekanntmachung genannten Vertrag über die Herstellung und Lieferung meterspuriger Niederflur-Straßenbahnfahrzeuge, dem ein EU-weites Vergabeverfahren vorausgegangen war, beschafft der AG nunmehr die darin vereinbarten 13 Optionsfahrzeuge. Zur Erfüllung seiner Verpflichtungen des Aufgabenträgers, nach der der AG sein Streckennetz ausbauen wird und darüber hinaus eine Taktverdichtung vorzunehmen hat, werden 2 weitere Fahrzeuge benötigt. Zudem hat der AG einen zusätzlichen Bedarf an Original-Ersatzteilen, sowohl für die Optionsfahrzeuge als auch für die bereits beschafften Fahrzeuge. Die Ersatzteile können nur beim Hersteller der Fahrzeuge beschafft werden. Die Beschaffung von Fahrzeugen bei einem anderen Hersteller würde zu technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen. Notwendige weitere Schulungen würden personelle Kapazitäten beim Fahrpersonal und im Bereich Technik binden. Zudem müssten die vorhandenen Werkstätten mit erheblichem finanziellen Aufwand umgebaut und zusätzliches Spezialwerkzeug für Wartung und Reparatur beschafft werden.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2018/S 111-253713

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag der Zuschlagsentscheidung
17/02/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft
Ort: Potsdam
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/11/2022