644001-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Bauarbeiten – Generalsanierung und Restaurierung Neues Rathaus in Ochsenfurt Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau
OJ S 189/2025 02/10/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungStadt Ochsenfurt
E-Mailpoststelle@stadt-ochsenfurt.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer lokalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen AuftraggebersAllgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelGeneralsanierung und Restaurierung Neues Rathaus in Ochsenfurt Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau
BeschreibungGeneralsanierung und Restaurierung Neues Rathaus in Ochsenfurt Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau
Kennung des Verfahrensffca69f3-e727-4d70-8f59-808265876bf0
Interne Kennung80733-25
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHauptstraße 42  
StadtOchsenfurt
Postleitzahl97199
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
Anzuwendende grenzübergreifende RechtsvorschriftEs gelten alle maßgeblichen grenzüberschreitenden Vorschriften im Zusammenhang mit dem Beschaffungsgegenstand.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der AusschlussgründeBekanntmachung
KorruptionDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
BetrugDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) oder nach § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder nach den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete), oder nach Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr).
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129 StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 129a StGB (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland).
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte) oder nach § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen.
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn er Kenntnis davon hat, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von SteuernDer öffentliche Auftraggeber schließt ein Unternehmen von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde, oder 2. der öffentliche Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen kann.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
Schwerwiegendes berufliches FehlverhaltenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird.
Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage erforderlicher Unterlagen oder Erlangung vertraulicher Informationen zu dem VerfahrenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen 1. versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder 3. fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensDer öffentliche Auftraggeber kann unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann.
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
TitelGeneralsanierung und Restaurierung Neues Rathaus in Ochsenfurt Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau
BeschreibungGeneralsanierung und Restaurierung Neues Rathaus in Ochsenfurt Vergabe von Projektleitung, Generalplanung, Finanzierung und Bau
Interne Kennung80733-25
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsBauleistungen
Haupteinstufung (cpv): 45000000 Bauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftHauptstraße 42  
StadtOchsenfurt
Postleitzahl97199
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Landkreis (DE26C)
LandDeutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns13/02/2026
Enddatum der Laufzeit31/12/2036
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme
Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesennein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignetnein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der EignungskriterienBekanntmachung
KriteriumDurchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung des EignungskriteriumsUmsatz (2022, 2023 und 2024) Die Angaben zum erzielten Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023 und 2024) werden bei einem durchschnittlichen Umsatz über den vorgenannten Zeitraum von ­- unter und bis einschließlich EUR 10.000.000,00 mit 0 Punkten, ­- mehr als EUR 10.000.000,00 bis einschließlich EUR 20.000.000,00 mit 1 Punkt ­- mehr als EUR 20.000.000,00 bis einschließlich EUR 30.000.000,00 mit 2 Punkten, ­- mehr als EUR 30.000.000,00 bis einschließlich EUR 40.000.000,00 mit 3 Punkten, ­- mehr als EUR 40.000.000,00 bis einschließlich EUR 50.000.000,00 mit 4 Punkten, und ­- mehr als EUR 50.000.000,00 mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsAnzahl der technischen Mitarbeiter:innen (2022, 2023 und 2024) Die durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten technischen Mitarbeiter:innen (Architekten, Ingenieure, Techniker oder vergleichbar) einschl. Führungskräften werden auf Basis des Full Time Equivalent (FTE) gewertet. Das FTE bildet die tatsächliche Arbeitszeit im Verhältnis zu einer Vollzeitstelle ab (Faktor 1,0 entspricht einer Vollzeitkraft). Die Berechnung der durchschnittlichen FTE-Anzahl hat wie folgt zu erfolgen: ­- Ermittlung der jeweils zum 31.12. der Jahre 2022, 2023 und 2024 fest angestellten Mitarbeiter und Führungskräfte (unabhängig vom Tätigkeitsbereich). ­- Ermittlung der individuellen Arbeitszeit pro Mitarbeiter/in im Verhältnis zur jeweiligen betrieblichen Vollzeitstelle. ­- Addition der FTE-Werte aller fest angestellten Mitarbeiter/innen und Führungskräfte je Kalenderjahr. ­- Durchschnittsbildung aus den FTE-Werten der genannten drei Jahre. Die Angaben werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 6 Mitarbeiter bis einschließlich 7 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 7 Mitarbeiter bis einschließlich 8 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 9 Mitarbeiter bis einschließlich 10 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 10 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsDie durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten finanztechnischen Mitarbeiter:innen (Bankbetriebswirte oder vergleichbar) einschl. Führungskräften werden auf Basis des Full Time Equivalent (FTE) gewertet. Das FTE bildet die tatsächliche Arbeitszeit im Verhältnis zu einer Vollzeit-stelle ab (Faktor 1,0 entspricht einer Vollzeitkraft). Die Berechnung der durchschnittlichen FTE-Anzahl hat wie folgt zu erfolgen: ­- Ermittlung der jeweils zum 31.12. der Jahre 2022, 2023 und 2024 fest angestellten Mitarbeiter und Führungskräfte (unabhängig vom Tätigkeitsbereich). ­- Ermittlung der individuellen Arbeitszeit pro Mitarbeiter/in im Verhältnis zur jeweiligen betrieblichen Vollzeitstelle. ­- Addition der FTE-Werte aller fest angestellten Mitarbeiter/innen und Führungskräfte je Kalenderjahr. ­- Durchschnittsbildung aus den FTE-Werten der genannten drei Jahre. Die Angaben werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 5 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumDurchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung des EignungskriteriumsAnzahl der kaufmännischen Mitarbeiter (2022, 2023 und 2024) Die durchschnittliche Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Bau, Planung und Projektsteuerung/-management) fest angestellten kaufmännischen Mitarbeiter:innen (Bürokaufmann / -frau oder vergleichbar) einschl. Führungskräften werden auf Basis des Full Time Equivalent (FTE) gewertet. Das FTE bildet die tatsächliche Arbeitszeit im Verhältnis zu einer Vollzeit-stelle ab (Faktor 1,0 entspricht einer Vollzeitkraft). Die Berechnung der durchschnittlichen FTE-Anzahl hat wie folgt zu erfolgen: ­- Ermittlung der jeweils zum 31.12. der Jahre 2022, 2023 und 2024 fest angestellten Mitarbeiter und Führungskräfte (unabhängig vom Tätigkeitsbereich). ­- Ermittlung der individuellen Arbeitszeit pro Mitarbeiter/in im Verhältnis zur jeweiligen betrieblichen Vollzeitstelle. ­- Addition der FTE-Werte aller fest angestellten Mitarbeiter/innen und Führungskräfte je Kalenderjahr. ­- Durchschnittsbildung aus den FTE-Werten der genannten drei Jahre. Die Angaben werden bei einer durchschnittlichen Anzahl von ­- bis einschließlich 1 Mitarbeiter mit 0 Punkten, ­- mehr als 1 Mitarbeiter bis einschließlich 2 Mitarbeiter mit 1 Punkt, ­- mehr als 2 Mitarbeiter bis einschließlich 3 Mitarbeiter mit 2 Punkten, ­- mehr als 3 Mitarbeiter bis einschließlich 4 Mitarbeiter mit 3 Punkten, ­- mehr als 4 Mitarbeiter bis einschließlich 5 Mitarbeiter mit 4 Punkten, ­- mehr als 5 Mitarbeitern mit 5 Punkten bewertet.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumReferenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung des EignungskriteriumsUnternehmensbezogene Referenzen als Generalübernehmer Zur Bewerberauswahl werden jeweils drei Referenzen des Unternehmens bzw. der Bewerbergemeinschaft, die den in der Bekanntmachung sowie im Teilnahmeantrag (Bewerberformular) genannten Anforderungen entsprechen, gewertet. Eine Referenz wird nur dann gewertet, wenn 1. der Baubeginn der Maßnahme in den Zeitraum von 2020 bis zum Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist fällt, und 2. die Baumaßnahme vor dem Ende der für dieses Verfahren geltenden Teilnahmefrist abgeschlossen wurde, wobei die Baumaßnahme dann als abgeschlossen gilt, wenn die (Gesamt-)Abnahme oder Inbetriebnahme vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt ist. Wenn diese Mindestkriterien einer Referenz nicht erfüllt sind, kann die gesamte Referenz nicht gewertet werden. Zum Ausschluss führt dies aber nicht. Die wertbaren Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet: • Durchführung oder Betreuung einer Neubau-, Umbau-, Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahme; • im Bereich Verwaltungsgebäude oder vergleichbar; • mit Baukosten (KGR 100 – 700) von mind. EUR 10 Mio. brutto; • mit denkmalschutzrechtlichen Anforderungen oder erhöhten brandschutzrechtlichen Anforderungen; • für einen öffentlichen Auftraggeber; • unter Verwendung öffentlicher Zuwendungen. Erfüllt eine Referenz eines dieser sechs Kriterien, so erhält der Bewerber 1 Teilpunkt. Erfüllen danach die maximal fünf wertbaren Referenzen alle acht Kriterien, wird die maximale Teilpunktzahl in Höhe von 30 Teilpunkten erreicht. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender Matrix: ­- 0 bis 3 Teilpunkte: 0 Punkte, - 4 bis 6 Teilpunkte: 1 Punkt, ­- 7 bis 9 Teilpunkte: 2 Punkte, - 10 bis 12 Teilpunkte: 3 Punkte, ­- 13 bis 15 Teilpunkte: 4 Punkte, und ­- 16 bis 18 Teilpunkte: 5 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

KriteriumAndere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung des EignungskriteriumsErklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung gemäß § 6a EU Nr. 2 lit. a) VOB/A Erklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Haftpflichtversicherer die für die Dauer des verfahrensgegenständlichen Auftrags aufrechterhalten wird, und Erklärung darüber, dass für den Auftrag Deckungssummen für Personenschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. und für Sach-/Vermögensschäden in Höhe von EUR 3,0 Mio. bestehen werden, wobei die Maximierung der Schadensregulierung im Jahr mindestens das 2-fache der geforderten Deckungssummen betragen muss. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft eine entsprechende Erklärung über das Bestehen einer Versicherung zu den o. g. Bedingungen vorzulegen. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorgelegt werden (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber10
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium
ArtQualität
BeschreibungSchriftliches Konzept zur Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen Leistungen Der Bieter hat ein schriftliches Konzept als Teil seines Angebotes abzugeben und darin möglichst detailliert, strukturiert und aussagekräftig seine Vorstellungen und seine Herangehensweise zur Erbringung der verfahrensgegenständlichen Leistungen im Hinblick auf die bezeichneten Zuschlags(unter)kriterien darzustellen. Die Ausführungen sollen hierbei ­- konkret sein, ­- sich auf das ausgeschriebene Projekt beziehen und ­- oberflächliche oder pauschale Aussagen vermeiden. Der Auftraggeber soll einen Eindruck von der Arbeits- und Denkweise des Bieters im Hinblick auf das konkrete Projekt erhalten, um diese auf Grundlage der nachfolgenden Kriterien entsprechend bewerten zu können. Die schriftlichen Ausführungen zu den oben dargestellten Kriterien werden jeweils mit Punkten von 0 bis 5 bewertet und wie oben dargestellt faktoriert. Die einzelnen Punktwerte werden vom AG auf Basis der folgenden Matrix vergeben: - (Zuschlags)Kriterium Nr. 1a) bis d) wird nicht behandelt: 0 Punkte - unterdurchschnittliche Ausführungen: 1 Punkt - durchschnittliche Ausführungen: 3 Punkte - überdurchschnittliche Ausführungen: 5 Punkte Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 a) "die Besonderheiten und Herausforderungen im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Maßnahme" Erwartet wird die Darstellung der projektspezifischen Besonderheiten und Herausforderungen, die bieterseits im Rahmen der Umsetzung der ausgeschriebenen Maßnahme gesehen werden. Die Bieter werden gebeten, die wesentlichen Besonderheiten und Schwierigkeiten, die sich aus Sicht der Bieter stellen werden, herauszuarbeiten und darzustellen. Dabei werden aus Sicht des Auftraggebers insbesondere die folgenden Aspekte gesehen: ­- ­Denkmalschutz einschl. historisches Mobiliar, - Brandschutz, - Raumprogramm, - beengte Platzverhältnisse und Innenstadtlage, ­- Gerüststellung, ­- Verkehrsregelung. Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Auflistung zur Orientierung dient und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie ist nicht als verbindliche, inhaltliche oder methodische Vorgabe zu verstehen. Vielmehr sind die Bieter aufgerufen, durch eigene Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann. Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 b) "die beabsichtigte Herangehensweise und Projektorganisation zur Projektumsetzung" Aus Sicht des Auftraggebers werden als Herausforderungen bei dem ausgeschriebenen Projekt insbesondere die folgenden Aspekte angesehen, welche jeder Bieter bei der Ausarbeitung seines Konzepts entsprechend zu berücksichtigen hat: ­- Vorgehen zur Erfüllung aller spezifischen Anforderungen des Projekts, ­- Umsetzung der Planung im vorgegebenen Kosten- und Zeitrahmen, ­- Sicherstellung einer qualifizierten Bauüberwachung, ­- Abstimmung der Planung mit dem Bauherrn, ­- Herangehensweise zur Koordination der Projektbeteiligten und Projektdokumentation, ­- Zusammenarbeit mit dem Bauherrn und den weiteren Projektbeteiligten, ­- Vorgehen zur Einhaltung der zuwendungsrechtlichen Vorgaben. Es wird darauf hingewiesen, dass die o. g. Auflistung zur Orientierung dient und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Sie ist nicht als verbindliche, inhaltliche oder methodische Vorgabe zu verstehen. Vielmehr sind die Bieter aufgerufen, durch eigene Analysen und Ausarbeitungen zu diesem Punkt nachweisen, dass sie sich mit dem verfahrensgegenständlichen Projekt in ausreichendem Maße beschäftigt haben und für den Auftraggeber damit eine Beurteilung dahingehend möglich ist, dass der Bieter den Auftraggeber bei der Umsetzung des Projekts auch tatsächlich erfolgreich unterstützen kann. Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 c) "die konkrete Vorgehensweise bei der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine" Da es sich bei dem Projekt um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt und angesichts und der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzmittel ist für den Auftraggeber ein wesentlicher Faktor, dass die entsprechend geplanten Kosten und Termine eingehalten wer-den. Der Auftraggeber erwartet daher vom Auftragnehmer eine umfassende und kontinuierliche Betreuung der Finanzen und Termine. Zu diesem Zuschlagskriterium soll der Bieter daher seine konkrete Herangehensweise bezüglich der Verfolgung und Steuerung der Kosten und Termine darstellen, um den Auftraggeber davon zu überzeugen, dass er diesen wesentlichen Leistungsaspekt zu seiner Zufriedenheit erfüllen kann. Erwartungshorizont zum Zuschlagskriterium Nr. 1 d) "die Präsenz und Verfügbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer und der einzelnen Projektphasen" Für den Auftraggeber ist ein entscheidender Faktor für den Projekterfolg, dass eine stetige, umfassende Projektbetreuung durch den Bieter sichergestellt ist, da aus Sicht des Auftraggebers nur so eine termin- und kostensichere sowie qualitativ-hochwertige Projektrealisierung möglich ist. Vor diesem Hintergrund sind zu diesem Zuschlagskriterium entsprechende Ausführungen im Hinblick auf die geplante Präsenz und Verfügbarkeit/Erreichbarkeit des Projektteams während der gesamten Projektdauer bzw. den einzelnen Projektphasen, insbesondere in der Bauphase, vorzunehmen. Dabei sind vor allem organisatorische (z.B. Kapazitätsplanung, Personaleinsatzplanung, Urlaubs- und Krankheitsvertretung) und technische (z.B. Kommunikationswege) Aspekte in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, aber auch darzustellen, wie sich der Bieter in diesem Punkt besonders auszeichnet.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl500
Kriterium
ArtPreis
BeschreibungPreis Das niedrigste Preisangebot erhält 5 Punkte. Jedes weitere zu wertende Preisangebot wird in der Weise interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem zu wertenden Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Es wird bis auf die 2. Nach-kommastelle gerundet. Die so ermittelte Einzelpunktzahl wird – je Angebot – mit 100 multipliziert. Das niedrigste Preisangebot erhält somit 500 Punkte. Die Angaben des Bieters im Preisangebot werden wie folgt bewertet: (1) Pauschale EUR netto Pauschale EUR netto als Grundhonorar (§ 6 Ziff. 1 lit. a Generalübernehmervertrag). (2) Zuschlag in % Zuschlag in % auf tatsächlich anfallende Brutto-Kosten (§ 6 Ziff. 1 lit. c Generalübernehmervertrag), wobei zu Wertungszwecken fiktive Brutto-Kosten in Höhe von 16 Mio. EUR zu Grunde gelegt werden (Wertungsbetrag = % von 16 Mio. EUR brutto). (3) Stundensatz EUR netto Stundensatz EUR netto für nachlaufende Projektarbeit (§ 6 Ziff. 1 lit. d Generalübernehmer-vertrag), wobei zu Wertungszwecken eine fiktive Stundenanzahl von 30 Stunden zu Grunde gelegt wird (Wertungsbetrag = Stundensatz EUR netto x 30). (4) Konditionen zur Projektfinanzierung über die vereinbarte Laufzeit gem. § 5.2 Generalübernehmervertrages, wobei darauf hingewiesen wird, dass ein vom Bieter angegebener Referenz-Zinssatz (z.B. 3-Monats-Euribor etc.) zu Wertungszwecken in der bei Angebotsabgabe gültigen Höhe eine fiktive vertragliche Laufzeit (vgl. § 11.1 Generalübernehmervertrag) zugrunde gelegt wird. Für die Angebotswertung wird dabei der Referenzzinssatz in der am Tag des Ablaufs der Angebotsfrist gültigen Höhe zu Grunde gelegt.
Kategorie des Gewicht-ZuschlagskriteriumsGewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl500
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagenhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av266edc-eu
Ad-hoc-Kommunikationskanal
URLhttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av266edc-eu
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung
Elektronische EinreichungErforderlich
Adresse für die Einreichunghttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av266edc-eu
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer KatalogNicht zulässig
VariantenNicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge31/10/2025 12:00:00 (UTC+01:00) Mitteleuropäische Zeit, Westeuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche InformationenEs wird auf § 16a VOB/A-EU hingewiesen.
Auftragsbedingungen
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteiltnein
Zahlungen werden elektronisch geleistetnein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Informationen über die Überprüfungsfristen: Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit: 1. der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungStadt Ochsenfurt
Registrierungsnummer09331970
PostanschriftHauptstraße 42
StadtOchsenfurt
Postleitzahl97199
Land, Gliederung (NUTS)Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
LandDeutschland
E-Mailpoststelle@stadt-ochsenfurt.de
Telefon09331970
Internetadressehttps://www.ochsenfurt.de/de/startseite
Profil des Erwerbershttps://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av266edc-eu
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungVergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken
Registrierungsnummer0981531277
PostanschriftPromenade 27 (Schloss)
StadtAnsbach
Postleitzahl91522
Land, Gliederung (NUTS)Ansbach, Kreisfreie Stadt (DE251)
LandDeutschland
E-Mailvergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon0981531277
Fax0981531837
Internetadressehttps://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungd7b2161f-fae2-4bdb-a6a5-83eb72c3c02b  -  01
FormulartypWettbewerb
Art der BekanntmachungAuftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung30/09/2025 22:19:55 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung644001-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe189/2025
Datum der Veröffentlichung02/10/2025