Beschreibung der Beschaffung
Projektbeschreibung: Der Justiz- und Verwaltungsstandort Weidenbornstraße der Landeshauptstadt Wiesbaden soll mit einem Verwaltungsgebäude (voraussichtlich ca. 10.500 m² BGF) und einer zugehörigen oberirdischen Großgarage (voraussichtlich ca. 5.100 m² BGF) erweitert werden. In der Anlage dieser Bekanntmachung ist der Entwurf des in einem Wettbewerbsverfahren ausgewählten Architekturbüros beigelegt. Konzepte und Vorgaben der Architektur hinsichtlich Technischer Ausrüstung, Tragwerksplanung und Brandschutz können dem Entwurf entnommen werden. --- Wichtig bei Planung und Umsetzung des Neubaus ist eine weitgehende Orientierung in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte in jeglicher Hinsicht. Aufgrund des ausgerufenen Klimanotstandes soll sich die Planung des Neubaus an dem "Leitfaden für Nachhaltigkeit" des Bundes (Standard "Silber") und an dem Passivhausstandard orientieren (ohne Zertifizierung). Daher spielen eine integrative Planung, ganzheitliche Konzeptideen und Nachhaltigkeitsaspekte bei der Planung und Umsetzung eine zentrale Rolle. Der Auftraggeber ist offen für innovative Ideen und Konzepte zur Minimierung des Energiebedarfs, neue Materialien und technische Entwicklungen. Das Projekt soll durch einen Nachhaltigkeitskoordinator begleitet und analysiert werden. In der Kalkulation des Honorarangebotes ist eine Zusammenarbeit entsprechend einzukalkulieren. --- Leistungsumfang: Vergeben werden die Leistungen der Bauphysik gem. Anlage 1 (zu §3 (1) HOAI) 1.2 Bauphysik (Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik) LPH 1-7. Die Grundleistungen der Raumakustik beziehen sich hierbei auf relevante Räume oder Raumsituationen (ca. 5-10). Im Bereich Wärmeschutz und Energiebilanzierung soll zusätzlich die besondere Leistung der thermischen Simulation beauftragt werden. Hierbei sollen 3 Varianten analysiert werden. --- Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Mit der Beauftragung bzw. der Unterzeichnung des Ingenieurvertrags werden zunächst die Leistungsphasen 1-4 beauftragt. Der Auftraggeber beabsichtigt die weiteren Leistungen (Leistungsphasen 5-7) in weiteren Auftragsstufen zu beauftragen, wenn die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und entsprechenden Körperschaftsbeschlüsse vorliegen. Der Auftragnehmer sichert zu, die weiteren Leistungen zu erbringen, wenn seit der Fertigstellung der letzten übertragenen Leistung nicht mehr als 6 Monate vergangen sind und der Auftraggeber die Übertragung rechtzeitig, d. h. mindestens 4 Wochen vorher angekündigt hat. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren im Vertrag benannten Leistungen (Leistungsphase 5-7) jeweils nur für Abschnitte der Gesamtbaumaßnahme in Auftrag zu geben (abschnittsweise Beauftragung). Die Beauftragung der weiteren Stufen erfolgt in schriftlicher Form. Für die weiteren Leistungen gelten die Regelungen der Ingenieurvertrags. Auf eine weitere Beauftragung hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch. Aus einer stufenweisen oder abschnittsweisen Übertragung kann der Auftragnehmer weder Ansprüche auf Schadenersatz noch auf Honorarerhöhung ableiten. Die einzelnen Projektstufen werden nach Projektfortschritt sukzessive abgerufen. Sollte der Auftraggeber entscheiden, dass das Projekt nach Abschluss einer Projektstufe beendet wird, erfolgt kein weiterer Abruf. Ein Anspruch des Auftragnehmers zum Abruf weiterer Projektstufen besteht nicht. --- Projektzeitraum: Mitte 2022 - Anfang 2025 --- Projektkosten: Die Baukosten des Architektenentwurfs sind mit rund 26,7 Mio. Euro netto für die KG 300+400 angegeben, davon ca. 19,6 Mio. Euro netto für die KG 300 und 7,1 Mio. Euro netto für die KG 400.