Zusätzliche Angaben
Als Voraussetzung für eine Voraus-/ Abschlagszahlung ist von Ihnen eine für uns spesenfreie,
unbefristete Bankbürgschaft zu erbringen, die nach Lieferung und Abnahme des Gegenstandes
zurückgegeben wird.
Hinweis Bankbürgschaft: Die Bank verpflichtet sich, Zahlungen aus dieser Bürgschaft ohne
Einwendungen und Einreden zu leisten gegen dessen schriftliche Erklärung, dass der Auftragnehmer
die vorerwähnten Rückzahlungsverpflichtungen nicht erfüllt hat. Auf die Einreden der Anfechtbarkeit
und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gem. § 770/771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf
die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für den Fall, dass die Gegenforderung des Bürgschaftsauftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Die Bankbürgschaft muss den Voraus-/ Anzahlungsbetrag und die Mehrwertsteuer beinhalten.