644666-2021 - ErgebnisDeutschland-Lohmar: Erdgas
OJ S 245/2021 17/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Zentrale Vergabestelle Stadt Lohmar
Postanschrift: Rathausstraße 4
Ort: Lohmar
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53797
Land: Deutschland
E-Mail: Vergabe@Lohmar.de
Telefon: +49 224615-141
Fax: +49 224615-700141
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.Lohmar.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Erdgaslieferung
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-09-10/0028
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
09123000 Erdgas
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Lieferung von Erdgas für die Stadt Lohmar
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Hauptort der Ausführung: Stadt Lohmar 53797 Lohmar
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Lohmar benötigt Erdgas für den Betrieb ihrer Liegenschaften und sonstigen Betriebsstätten. Die Abnahmestellen gehören zum Marktgebiet NetConnect Germany (jetzt NCG demnächst THE) L-Gas und liegen im heutigen Verteilnetz der Rheinischen Netzgesellschaft. Die Abnahmestellen haben einen Gasbedarf von ca. 8,1 Mio. kWh je Jahr an ca. 49 Abnahmestellen. Die Höchstmenge wird mit 10 Mio kWh definiert.
Die bestehenden Lieferverträge laufen zum 31.12.2021 aus. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2022 neu vergeben werden. Die Erstlaufzeit geht bis zum Gastag 31.12.2023. Die Lieferung kann sich zweimal um ein Jahr verlängern, wenn nicht zuvor die Stadt Lohmar den Vertrag fristgerecht kündigt.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Im Rahmen dieser Ausschreibung soll die Lieferung ab 01.01.2022 neu vergeben werden. Die Erstlaufzeit geht bis zum Gastag 31.12.2023. Die Lieferung kann sich zweimal um ein Jahr verlängern, wenn nicht zuvor die Stadt Lohmar den Vertrag fristgerecht kündigt.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 179-465321
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y4WYYDT
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstr. 2-10
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: VKRheinland@bezreg-koeln.nrw.de
Telefon: +49 221147-3045
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
VI.4.2.
Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
Postanschrift: Postfach 1551
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53705
Land: Deutschland
Telefon: +49 2241130
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags
erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen
sind.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch
den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt
gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung
der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Landrat des Rhein-Sieg-Kreises
Postanschrift: Postfach 1551
Ort: Siegburg
Postleitzahl: 53705
Land: Deutschland
Telefon: +49 2241130
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/12/2021