644671-2021 - ErgebnisDeutschland-Bad Segeberg: Multimediaausrüstung
OJ S 245/2021 17/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Kreis Segeberg - Der Landrat
Postanschrift: Hamburger Straße 30
Ort: Bad Segeberg
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Postleitzahl: 23795
Land: Deutschland
E-Mail: vergabestelle@segeberg.de
Telefon: +49 4551951-9618
Fax: +49 4551951-99856
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.segeberg.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Beschaffung, Montage und betriebsfähige Abgabe einer neuen Medientechnik für die Liegenschaften des Kreises Segeberg
Referenznummer der Bekanntmachung: SE30.00.20210029
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
32322000 Multimediaausrüstung
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Auftrag beinhaltet die Beschaffung, Montage und Abgabe einer funktionsfähigen Videokonferenztechnik in mehreren Standorten des Kreises Segeberg.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
32000000 Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0D Segeberg
Hauptort der Ausführung: Kreisverwaltung Segeberg Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg Zusätzlich zum Hauptstandort des Auftraggebers (Hamburger Straße 25 und 30, Bad Segeberg) sollen auch die übrigen Standorte mit einer neuen Medientechnik in den Konferenzräumen ausgestattet werden. Es handelt sich insgesamt um 30 Konferenz-, Besprechungs- oder Seminarräume in 12 Liegenschaften vom Kreis Segeberg. , Neubau Rosenstraße Rosenstraße 28a 23795 Bad Segeberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftraggeber benötigt in den Konferenz-, Besprechungs- oder Seminarräumen seiner Liegenschaften eine einheitliche neue Ausstattung an Medientechnik. Es soll an jedem Standort des Auftraggebers möglich sein, Videokonferenzen abzuhalten und Präsentationen zu zeigen.
Das Ziel ist die Beschaffung, Montage und Abgabe einer funktionsfähigen Videokonferenztechnik in den vom Auftraggeber
definierten Räumlichkeiten. Die Ausstattung umfasst die Hardware, die für Videokonferenzen und Präsentationen benötigt
werden. Es soll eine einheitliche, annähernd kabellose Medienausstattung (Strom ausgenommen) gewählt werden.
Für die Ausstattung der in den Vergabeunterlagen detailliert aufgeführten Räume beabsichtigt der Kreis Segeberg als
Auftraggeber
- die erstmalige Beschaffung entsprechender Medienausstattung für die einzelnen Räume auf Basis des Kataloges der
Standorte und Geräteliste (Anlage V1)
- Montage der Geräte und einschließlich der funktionsfähigen Installation und Inbetriebnahme dieser Ausstattung in
den jeweiligen Räumen mit anschließendem Funktionstest in Zusammenarbeit mit dem Fachdienst Informations- und
Kommunikationsmanagement.
- Sämtliche Systeme müssen in deutscher Sprache installiert und konfiguriert werden.
In einigen dieser Räumlichkeiten befinden sich bereits Ausstattungen wie eine Leinwand und/ oder ein Projektor. Diese gilt es
durch den Auftragnehmer zu ersetzen, um eine einheitliche Medientechnik zu gewährleisten. Die vorherige Technik ist an den
Auftraggeber zu übergeben.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Der Neubau in der Rosenstraße 28a - 23795 Bad Segeberg - wird voraussichtlich zum Jahresende
2021 fertiggestellt und bezugsfertig. Fehlende Medienausstattung führt zu erheblichen Störungen in der Arbeit der Mitarbeiter*innen. Weiterhin sind in den neuen Räumlichkeiten dann auch die Sitzungen seitens der Politik (Ausschuss- und Kreistagssitzungen) angedacht. Weiterhin ist der Umzugstermin bereits terminiert. Die Ausschreibung als beschleunigtes Verfahren dient der Abwendung weiterer Verzögerungen im Projektablauf.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 215-564422
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Auftragsvergabe DeichTec GmbH & Co.KG
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
13/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: DeichTec GmbH & Co.KG
Ort: Emden
NUTS-Code: DE942 Emden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26725
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bei dem unter II.1.7) und V 2.4) jeweils angegebenen Gesamtwert von "1.00 EUR" handelt es sich um einen fiktiven Wert. Eine Veröffentlichung des tatsächlichen Gesamtwerts kann unterbleiben, da die Offenlegung
dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen dem Auftragnehmer und seinen Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYYLS
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de
Telefon: +49 431988-4542
Fax: +49 431988-4702
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/12/2021