Die sehr hohen Abrufe des THW führten zu der dargestellten und durch diese Vergabe zu bereinigenden Situation.
Offenkundig ist das den -noch immer andauernden- Katastrophenfolgen des Sommers 2021 (Ahrtal etc.) geschuldet.
Die hierfür herangezogenen Bestände müssen rasch ersetzt werden.
Die Aufgaben gem. § 1 Absatz 2 THW-Gesetzbeinhalten den Schutz bedeutender Rechtsgüter wie Leib und Leben, hoher Vermögenswerte, öffentliche Sicherheit, Versorgung mit Leistungen der Daseinsvorsorge bzw. im Katastrophenfall.
Diese dringlichen, zwingenden Gründe im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV liegen bei dieser Vergabe vor (vgl. Pünder, Vergaberecht zu § 14, S. 1509, Rz. 71).