645009-2021 - ErgebnisDeutschland-Bonn: Softwarepaket und Informationssysteme
OJ S 245/2021 17/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund)
Postanschrift: Bernkasteler Straße 8
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53175
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Arbeitsbereich Z 42 - Förmliche Vergabeverfahren
E-Mail: vergaben@itzbund.de
Telefon: +49 228-99680-0
Fax: +49 228-99680-186200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.itzbund.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: IT-Dienstleister, unmittelbar dem Bundesministerium der Finanzen nachgeordnete Dienststelle

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Abschluss eines Vertrages ORACLE-PoF
Referenznummer der Bekanntmachung: Z42-2021-0180
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vertrages sind die dauerhafte Überlassung von Oracle Liizenzen fixer Teil und Pflegeleistungen sowie variabler Teil - Pool of Funds -Lizenzen und Pflegeleistungen
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 0,01 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
12 Monate 1976 Lizenzen variabler Teil Lizenzen, Pool of Funds
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:
Grundsätzlich sind öffentliche Aufträge oberhalb des EU-Schwellenwertes nach Wahl des öffentlichen Auftraggebers im offenen Verfahren oder im nicht offenen Verfahren zu vergeben.
Die anderen Verfahrensarten stehen gemäß § 14 Abs. 2 VgV nur zur Verfügung, soweit dies durch gesetzliche Bestimmungen oder § 14 Abs. 3 und 4 VgV gestattet ist.
Zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherigen Teil-nahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VGV vorliegen.
Gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 c VgV ist ausnahmsweise die Durchführung eines Verhandlungs-verfahrens ohne Teilnahmewettbewerb zulässig, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht oder bereitgestellt werden kann, weil wegen des Schutzes von aus-schließlichen Rechten, insbesondere von gewerblichen Schutzrechten, kein Wettbewerb vor-handen ist.
Hier ist die Beschaffung von Lizenzen sowie Softwarepflegeleistunen des Herstellers der Fa. Oracle vorgesehen. Daraus folgt nicht zwangsläufig, dass die Leistungen nur direkt von Fa. Oracle bezogen werden können, weil dies abhängig von der Ausgestaltung des Vertriebsmo-dells ist. Die Lizenzen sowie Softwarepflegeleistungen können entweder vom Urheber oder alternativ von dessen Vertriebspartner bezogen werden.
Um das aktuelle Vertriebsmodell zu klären, wurde die Fa. Oracle kontaktiert und um verbind-liche Auskunft gebeten, ob die Oracle-Lizenzen sowie die Software-Pflegeleistungen nur von der Firma Oracle angeboten werden können oder ob auch andere Anbieter diese Leistungen anbieten.
Die Firma Oracle hat mit Email vom 19.11.2021 (siehe Anlage) wie folgt Stellung genommen. Im Lizenzpoolvertrag sind spezielle Regelungen zur Lizenzierung von Oracle Programmen und auf uns angepasste Regeln für die technische Unterstützungsleistung notwendig, was al-lein dem Hersteller Oracle obliegt. Insbesondere die Regelung zur Lizenzierung in Nicht-Oracle-Hypervisor-Virtualisierungsumgebungen und die Live Migration - Hard Partitioning Regelung zählen dazu.
Dies wurde von der Technischen Beschaffungssteuerung mit den Ausführungen in der Email vom 24.11.2021 bestätigt und wie folgt ergänzt. Spezielle Regelungen zu der Lizenzierung von Oracle Produkten z.B. ist in der Standard-Lizenzierung von Oracle vorgesehen, dass bei der Nutzung auf virtuellen Plattformen immer das komplette V-Center (alle darin enthaltenen Cores) lizenziert werden muss. Die Regelungen zum PoF sehen vor, dass im ITZBund nicht das komplette V-Center, sondern immer nur einzelne Cluster lizenziert werden müssen. Was einen erheblichen wirtschaftlichen Vorteil für das ITZBund darstellt. Ebenso gibt es spezielle Regelungen für die Lizenzierung von Solaris-Systemen. Entsprechende Regelungen können nur direkt mit Oracle vereinbart werden. Diese auf unseren Bedarf speziell angepasste Unter-nehmenslizenz, u.a. auch mit einem fixen und einem optionalen / variablen Teil, wird aus-schließlich vom Hersteller angeboten.
Weiterhin hat der BM ausgeführt, dass die notwendigen Updates und Patches, die Änderun-gen am Quellcode der von Oracle hergestellten Softwarekomponenten, ausschließlich von der Firma Oracle angeboten werden.
Folge dessen sind die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c VgV erfüllt. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt und keine vorherige Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union rechtmäßig.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:
Abschluss eines Vertrages ORACLE-PoF
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
13/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 0
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: ORACLE Deutschland B.V. & Co. KG
Postanschrift: Riesstraße 25
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
E-Mail: volker.franzkowiak@oracle.com
Telefon: +49 1735418854
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0,01 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 2289499-0
Fax: +49 2289499-163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
13/12/2021