Beschreibung der Optionen:
Gemäß Vergabeunterlagen:
Optionen sind zwingend anzubieten, sofern als A-Kriterium gekennzeichnet. Bei Alternativpositionen ist zwingend mind. 1 Alternative anzubieten.
Die Optionen sind in den Dokumenten „AELP_Los-1_WLF_Lkr-AÖ“ gekennzeichnet. Die Optionsrechte werden ggf. mit dem Zuschlagsschreiben an den erfolgreichen Bieter oder in dem Zeitraum bis Auslieferung bzw. Abnahme des Leistungsgegenstandes ausgeübt. Maßgeblich hierfür ist im Wesentlichen eine Abwägung der im zu bezuschlagenden Angebot angesetzten Kosten im Verhältnis zum angenommenen Mehrwert für den Bedarfsträger (Katastrophenschutz).
- Optional kann ein (1) weiteres (drittes) WLF beauftragt werden. Die Entscheidung des Auftraggebers fällt bis längstens 31.12.2022.
- KHG 4: Ladekran OPTIONAL:
Die Kriteriengruppen werden optional angefragt, da nicht alle Fahrzeuge mit einem Kran bestückt werden sollen.
Die DIN 15018 H1-B3 ist verbindlich zu beachten.
Der Ladekran muss den EU-Maschinenrichtlinien mit CE-Zertifikat entsprechen und nach EN 12999 H 1 - B 3 eingestuft sein und der BGV D6
„Unfallverhütungsvorschrift Krane“ entsprechen.
Beim Aufbau von Ladekran und Wechseladersystem unterschiedlicher Hersteller, ist zwingend darauf zu achten, dass der Ladekran entsprechend der
dazugehörigen Lasttabelle uneingeschränkt belastet werden kann.
Bei der Auswahl des angebotenen Ladekrans ist die zulässige Vorderachslast des angebotenen Fahrgestells zwingend zu beachten.
Aufgrund der geplanten Nutzungsdauer von mindestens 25 Jahren wird besonders großer Wert auf eine fachgerechte und solide Verarbeitung gelegt.
Es sollen korrosionsfreie und wiederverwendbare Materialien eingesetzt werden.
Gleichzeitig werden Fahrgestelle und Wechselladeraufbauten ausgeschrieben, die kompatibel mit dem Kran betrieben werden können müssen. Erforderliche
Anpassungen der Aufbautechnik und Einrichtungen sowie Absprachen in Bezug auf Verriegelung, hydraulische Anschlüsse, Abstützung usw. müssen mit dem
Lieferanten der Wechselladersysteme bzw. den Wechselladerfahrzeugen ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber erfolgen.
Aufgrund des Ausbildungs- und Einsatzkonzeptes muss die Ausrüstung entsprechend der Vorgabe der Feuerwehren des Auftraggebers auf den Fahrzeugen
verlastet werden.
Aus Gründen einheitlicher Wartungsarbeiten muss das Hydrauliköl in allen Aufbausystemen identisch sein.
Die Auftragsdurchführung muss diese Motive berücksichtigen.
- KHG 5 Abrollbehälter Pritsche mit Ladekran OPTIONAL:
Die Kriteriengruppen werden optional angefragt, da nicht alle Fahrzeuge mit einer Pritsche mit Ladekran bestückt werden sollen.