Bei der Ausnahmesituation auf den Gasmärkten, die letztentlich mittelbare Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine darstellt, handelt es sich um ein unvorhergesehenes Ereignis. Die Begründung der Dringlichkeit liegt vorliegend darin, dass die Durchführung eines Vergabeverfahrens mit längeren Angebots- u. Bindefristen in der aktuellen Marktsituation nicht zu Ergebnissen führt. Das Unterlassen der Vereinbarung neuer Lieferverträge hätte für die Stadt Eschborn erhebliche finanzielle und auch tatsächliche negative Auswirkungen. Für die Rechtfertigung dieser Dringlichkeitsvergabe wird auf das Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft u. Klimaschutz vom 13.04.2022, Betreff: Rundschreiben zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine verwiesen. Dieses schließt die Dringlichkeitsvergabe zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit einschließlich Energieversorgung explizit mit.