Zusätzliche Angaben
Aufgrund schwerwiegender Gründe wurde die Ausschreibung gem. § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 VgV aufgehoben.
Im Leistungsverzeichnis fehlt der Hinweis darauf, dass es sich bei der Notarztgestellung um eine Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) han-delt.
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vertragsentwurf genügt den Anforderungen des AÜG nicht und musste überarbeitet werden.
Es sollen weiterhin öffentlich-rechtlichen Verträgen zur Notarztgestellung abgeschlossen werden, daher wurde eine neue Ausschreibung veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYKYW7HSMQMC