645997-2022 - ErgebnisDeutschland-Regensburg: Chirurgie-Laser
OJ S 224/2022 21/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Lieferungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Universitätsklinikum Regensburg
Postanschrift: Franz-Josef-Strauß-Allee 11
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail: Einkauf.Klinikum@ukr.de
Telefon: +49 94194431701
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ukr.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Excimer-Laser
Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/S 157-449359
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
33169100 Chirurgie-Laser
II.1.3.
Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die Anschaffung eines Excimer-Lasers für die Augenheilkunde. Excimer-Laser sind in der
Augenheilkunde weithin etablierte Systeme, die refraktive und therapeutische Eingriffe an der Hornhaut erlauben. Beispiele für Anwendungsfelder sind die laserchirurgische Astigmatismuskorrektur (beispielsweise nach Keratoplastik, bzw. nach Kollagencrosslinking bei Keratokonus), die Präparation der
Hornhaut bei Hornhauttransplantationen, oder die Phototherapeutische Keratektomie.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 419 700,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
33169100 Chirurgie-Laser
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Regensburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die Anschaffung eines Excimer-Lasers für die Augenheilkunde.
Excimer-Laser sind in der Augenheilkunde weithin etablierte Systeme, die refraktive und
therapeutische Eingriffe an der Hornhaut erlauben. Beispiele für Anwendungsfelder sind die
laserchirurgische Astigmatismuskorrektur (beispielsweise nach Keratoplastik, bzw. nach
Kollagencrosslinking bei Keratokonus), die Präparation der Hornhaut bei Hornhauttransplantationen, oder die Phototherapeutische Keratektomie.
Mit der Anschaffung des Excimerlasers soll das klinische Versorgungsangebot an der
Universitätsaugenklinik Regensburg auf dem Gebiet der modernen Hornhautchirurgie erweitert und vervollständigt werden. Neben der klinischen
Anwendung sollen neue Anwendungen des Lasers untersucht und dessen Einsatz in der Lehre (insbesondere der Facharztausbildung) vermittelt werden.
Die Universitäts-Augenklinik Regensburg ist auf dem Gebiet der Hornhautchirurgie bereits ein wichtiges Kompetenzzentrum.
Um die auf diesem Gebiet bestehende Stellung der Regensburger Universitätsaugenklinik zu erhalten, ist eine zügige Beschaffung des beantragten
Lasersytems zur Fortführung bestehender Operationsverfahren und zur Etablierung neuer, innovativer Operationsmethoden unumgänglich.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 172-486792
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: I4420739
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
17/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: SCHWIND eye-tech-solutions GmbH
Postanschrift: Mainparkstraße 6-10
Ort: Kleinostheim
NUTS-Code: DE264 Aschaffenburg, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail: info@eye-tech.net
Telefon: +49 6027508-208
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 419 700,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de
Telefon: +49 981531277
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen):
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein
Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Je-der
Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunter-lagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Ein-sicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
16/11/2022