Zusätzliche Angaben
Der auszufüllende Nachweis- und Erklärungsbogen für das jeweilige Los enthalten alle Hinweise und Vorgaben für beizubringende Erklärungen und Nachweise.
Die aufgezählten Nachweise müssen aktuell (bis auf Kammerurkunden, Diplom-Urkunden und Referenzschreiben), nicht älter als 12 Monate, und noch gültig sein. Mehrfachbeteiligungen in personell identischer Form werden nicht zugelassen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig.
Die geforderten Unterlagen sind bei Bietergemeinschaften für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für die Leistung nachweisen muss, die es übernehmen soll; die Aufteilung ist anzugeben.
Bei Unterauftragungen sind die geforderten Unterlagen für den Bieter sowie für alle Unterauftragnehmer vorzulegen.
Das Format der Unterlagen darf DIN A3 nicht überschreiten.
Die einzureichenden Unterlagen bitte deutlich sichtbar mit Ziffern und Buchstaben in der im Nachweis- und Erklärungsbogen vorgegebenen Reihenfolge kennzeichnen.
Es sind nur Angebote mit vollständig ausgefülltem Nachweis- und Erklärungsbogen sowie der beigefügten Vordrucke und den darin geforderten Angaben und Anlagen einzureichen.
Der Nachweis- und Erklärungsbogen und die Vordrucke sind in den Originalen an den gekennzeichneten Stellen handschriftlich zu unterschreiben ODER lediglich dort der/die Name/n des/r Erklärenden gem. §126b BGB anzugeben.
Der einzureichende Nachweis- und Erklärungsbogen ist nur mit Angabe des/r Namen des/r unterschriftsberechtigten Vertreter des Wirtschaftsteilnehmers gültig (ggf. auch neben der Angabe des Erklärenden gem. §126b BGB).
Die gem. §126b BGB erklärten Angebotsunterlagen sind auf die Vergabeplattform hochzuladen.
Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Angaben zu fordern. Nachforderungen, die nicht fristgerecht eingehen, führen zum Ausschluss am weiteren Verfahren.