646772-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Medizinsoftwarepaket – DMI Scannen im DL Zentrum Leisnig
OJ S 189/2025 02/10/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Lieferleistungen - Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnungkbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH
E-MailVergabestelle@kbo.de
Rechtsform des ErwerbersVon einer regionalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelDMI Scannen im DL Zentrum Leisnig
BeschreibungIm Rahmen der Digitalisierung und Prozessoptimierung im kbo-Verbund ist es zwingend erforderlich, ein leistungsfähiges und rechtssicheres Verfahren für das Scannen und Archivieren von Patientenakten einzuführen. Ziel ist die konsistente Digitalisierung von stationären Fallakten einschließlich rechtssicherer eVV-konformer Archivierung, Indexierung und langfristigen Verfügbarkeit der Daten.
Kennung des Verfahrensdcc5ff30-206e-487f-a8f1-1cd9820f3874
Interne Kennung25_027 VRZ
VerfahrensartVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48180000 Medizinsoftwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48814500 Systeme zur Verwaltung von Patientenakten
2.1.2.
Erfüllungsort
StadtHaar
Postleitzahl85540
Land, Gliederung (NUTS)München, Landkreis (DE21H)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenMünchen, Haar, Ingolstadt
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenDiese freiwillige ex-ante-Bekanntmachung erfolgt im Sinne des § 135 Abs. 3 GWB. Die Angabe des Tages der Zuschlagsentscheidung (vgl. Abschnitt V.2.1) bezieht sich auf die Entscheidung der Kliniken des Bezirks Oberbayern – Kommunalunternehmen bzw. kbo-Isar-Amper-Klinikum gGmbH Vockestr. 72 85540 Haar, den Vertrag mit dem Wirtschaftsteilnehmer gemäß Abschnitt V.2.3) abzuschließen. Der gegenständliche Zuschlag wurde noch nicht erteilt, der gegenständliche Vertrag wurde also nicht abgeschlossen. Vielmehr erfolgt der Vertragsabschluss gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung diese ex-ante-Bekanntmachung – voraussichtlich am 13.10.2025.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 VgV
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titelsiehe Verfahren
Beschreibungsiehe Verfahren
Interne Kennung25_027 VRZ
5.1.1.
Zweck
Art des AuftragsLieferleistungen
Zusätzliche Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 48180000 Medizinsoftwarepaket
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48814500 Systeme zur Verwaltung von Patientenakten
5.1.2.
Erfüllungsort
StadtHaar
Land, Gliederung (NUTS)München, Landkreis (DE21H)
LandDeutschland
Zusätzliche InformationenMünchen, Haar, Ingolstadt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleRegierung von Oberbayern
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB regelt: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber (1.) gegen § 134 verstoßen hat oder (2.) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen." Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen. Der Antrag ist u.a. dann unzulässig, soweit (1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Vgl. außerdem § 134 GWB.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltkbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe
Begründung der DirektvergabeDer Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige BegründungDie Liefer- und Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: Nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen Erläuterung: Gemäß § 14 Abs. 4 Pkt. 2 lit. b) VgV kann der öffentliche Auftraggeber Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Die Frage, ob ein Auftrag aus technischen Gründen nur von einem bestimmten Unternehmen ausgeführt werden kann, hängt entscheidend von der Festlegung des Auftragsgegenstandes und der Bestimmung seiner technischen Spezifikationen ab. Im bestehenden IT-Verbund wird bereits die Infrastruktur von CGM/ DMI eingesetzt, u. a. für das KIS CGM Medico sowie den Kommunikationsserver Cloverleaf. Das angebotene Lösungspaket „DAK Scannen im DL-Zentrum Leisnig“ ist unmittelbar mit dieser Systemarchitektur kompatibel und stellt folgende Kernkomponenten bereit: • Einrichtung und Customizing inkl. Schulung sowie Projektmanagement durch DMI • Bereitstellung von Handscannern und Etikettendruckern inkl. Zubehör für die Digitalisierung der Papierdokumentation • Monatliche Archivierungs- und Langzeitarchivierungsleistungen • Nutzung der zertifizierten XQT-Diensteplattform inkl. Nachweise für ISMS, Expertensupport und eVV-konforme Indexierung Durch die direkte Integration in die bestehende CGM/DMI-Systemlandschaft ist eine durchgängige Prozesskette gewährleistet – von der Digitalisierung über die Indexierung bis zur Langzeitarchivierung. Wirtschaftlichkeit und Alternativlosigkeit Eine Abweichung von diesem Lösungsangebot hätte erhebliche Nachteile: • Technische Risiken: alternative Anbieter verfügen nicht über die notwendige Systemkompatibilität zur CGM/DMI-Architektur. Schnittstellen müssten kostenintensiv neu entwickelt werden. • Organisatorischer Mehraufwand: Schulungen, Supportstrukturen und Prozessstandards müssten vollständig neu aufgebaut werden. • Rechtliche Anforderungen: die eVV-konforme Archivierung inkl. qualifizierter Indexierung wird im kbo-Verbund standardisiert über die DMI-Plattform gewährleistet. Ein Anbieterwechsel würde diese Rechts- und Revisionssicherheit gefährden. • Kostenrisiken: Doppelstrukturen bei Hardware, Lizenzen und Archivierungssystemen würden zu deutlich höheren Gesamtkosten führen. Die Beschaffung der angebotenen Lösung „DAK Scannen im DL-Zentrum Leisnig“ stellt daher eine technisch zwingende und wirtschaftlich gebotene Fortführung der kbo-Digitalisierungsstrategie dar. Die Vergabe an die CGM Clinical Europe GmbH in Kooperation mit DMI ist aufgrund der vorhandenen Alleinstellungsmerkmale sachlich gerechtfertigt. Nur dieses Angebot erfüllt die zwingenden Anforderungen an: • durchgängige Integration in die bestehende kbo-Systemarchitektur, • rechtskonforme eVV-Archivierung, • sowie die wirtschaftliche Nutzung bestehender Investitionen. Eine Abweichung würde zu erheblichen Mehraufwendungen, Kompatibilitätsproblemen und Risiken in der Patientenversorgung führen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnungkbo-Isar-Amper-Klinikum gemeinnützige GmbH
RegistrierungsnummerHRB 171527
StadtHaar
Postleitzahl85540
Land, Gliederung (NUTS)München, Landkreis (DE21H)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabestelle kbo
E-MailVergabestelle@kbo.de
Telefon000
Internetadressewww.kbo-iak.de
Profil des Erwerbershttps://www.deutsche-evergabe.de
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle BezeichnungCGM Clinical Europe GmbH
Größe des WirtschaftsteilnehmersGroßunternehmen
RegistrierungsnummerHRB 27136
StadtKoblenz
Postleitzahl56070
Land, Gliederung (NUTS)Koblenz, Kreisfreie Stadt (DEB11)
LandDeutschland
E-Maileurope.clinical.info.de@cgm.com
Telefon000
Rollen dieser Organisation
Bieter
8.1.
ORG-0002
Offizielle BezeichnungRegierung von Oberbayern
RegistrierungsnummerUStID. DE 811335517
AbteilungVergabekammer Südbayern
StadtMünchen
Postleitzahl80534
Land, Gliederung (NUTS)München, Kreisfreie Stadt (DE212)
LandDeutschland
KontaktpersonVergabekammer Südbayern
E-Mailvergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
Telefon+49 89 2176-2411
Fax+49 89 2176-2847
Internetadressehttps://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle BezeichnungDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer0204:994-DOEVD-83
StadtBonn
Postleitzahl53119
Land, Gliederung (NUTS)Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
LandDeutschland
E-Mailnoreply.esender_hub@bescha.bund.de
Telefon+49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachungf0bfe715-376a-4b16-9083-c1d4009b3488  -  01
FormulartypVorankündigung – Direktvergabe
Art der BekanntmachungFreiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung30/09/2025 16:58:40 (UTC+02:00) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar istDeutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung646772-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe189/2025
Datum der Veröffentlichung02/10/2025