Kurze Beschreibung
Die Ballungsraumrandzone zwischen Köln und Bonn weist eine hohe Wachstumsdynamik auf. Dies trifft sowohl für die Arbeitsplatz- als auch Einwohnerentwicklung auf beiden Seiten des Rheins zu. Eine Querung des Rheins ist aber nur mit großen Umwegen über die hoch belastete A4 (AK Köln/West bis AD Köln-Heumar) mit der Rodenkirchener Rheinbrücke und A565 (AK Bonn-Nord bis AD Bonn-Nordost) mit der Rheinbrücke "Friedrich-Ebert-Brücke" möglich. Eine neue Verbindung ist erforderlich, die zudem eine deutlich verbesserte Flughafenanbindung für die linksrheinischen Gebiete bedeuten sowie die Gewerbe- und Industriestandorte um Köln aufgrund der besseren Vernetzung stärken würde. Ferner würde eine Alternativroute bei Staulagen und anderen Verkehrseinschränkungen im Bereich der A4 und A565 entstehen (z.B. auch bei Instandsetzungsarbeiten).
Für eine weitere Rheinquerung und somit eine weitere zusätzliche schnelle Verbindung der links- und rechtsrheinischen Gebiete gibt es räumlich kaum eine Alternative. Alle südlicher gelegenen vorhandenen Straßenverbindungen mit West-Ost-Ausrichtung führen meist durch Siedlungsgebiete und eignen sich daher nicht für die Aufstufung zur Autobahn. Ferner ist mit dieser Anbindung eine sinnvolle Verknüpfung mit dem westlich der A555 gelegenen überörtlichen Straßennetz gegeben. Die genaue Führung der Trasse muss in weiteren Planungsschritten durch ein übliches Linien-bestimmungsverfahren festgelegt werden.
Der Verlauf des 4-streifigen Neubaus der A 553 inkl. Rheinquerung ist im Wesentlichen von den entstehenden Autobahnknoten, von den Schutzgebieten, der vorhanden Bebauung und der daraus resultierenden Lage der zu planenden neunen Rheinquerung abhängig.
Nach dem Linienbestimmungsverfahren wird die festgelegte Vorzugsvariante in der folgenden Planungsphase Entwurf detailliert ausgearbeitet. Anschließend werden die sich ergebenden Betroffenheiten in hoher Genauigkeit im Rahmen der Genehmigungsplanung als Grundlage für das folgende Planfeststellungsverfahren erfasst.
Leistungsgegenstand dieses Vertrages ist die kommunikative Begleitung sowie die strategische Beratung der Maßnahme auf Grundlage des Beteiligungskonzeptes zur Rheinspange A553.