Beschreibung der Beschaffung
Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW, die Sozialstiftung des Landes, startete im Sommer 2020 den Förderaufruf zum Sonderprogramm „Zugänge erhalten – Digitalisierung stärken“. Ziel des Förderaufrufs ist es, die Chancen der Digitalisierung für die Dienste und Einrichtungen der Freien Wohlfahrtspflege stärker als bisher zu nutzen und langfristig in die Arbeit der Träger der Freien Wohlfahrtspflege zu integrieren. Dadurch sollen sowohl die Arbeitsabläufe innerhalb der jeweiligen Organisationen, als auch die Arbeit mit den Zielgruppen sowie die Angebote und Dienstleistungen entsprechend den neuen Bedingungen angepasst werden. Im Bewerbungszeitraum Mai bis November 2020 wurden 667 Beiträge zur Förderung positiv beschlossen. Die antragsstellenden Träger bilden einen Querschnitt der verschiedenen Bereiche der freien Wohlfahrtspflege: Von Kitas, Sportvereinen, Jugendtreffs und weiteren Einrichtungen für Kinder und Jugendliche, über Seniorenheime, bis hin zu Trägern, welche speziell Wohnungs- oder Erwerbslose, geflüchtete Menschen, Behinderte, oder Suchterkranke adressieren.
Die Stiftung Wohlfahrtspflege NRW möchte die Wirkung des Sonderprogramms sowie fördernde als auch hindernde Faktoren der Digitalisierung im sozialen Sektor wissenschaftlich evaluieren lassen. Die Dauer des Auftrages beträgt ca. 15 Monate. Voraussichtlicher Projektstart ist Januar 2022. Durch die Evaluation soll eine umfangreiche Expertise aufgebaut werden, welche ermöglicht, zukünftige Entwicklungen der Digitalisierung in der Sozialen Arbeit zu antizipieren und kompetent darauf zu reagieren.
Die fünf Arbeitspakete der Evaluierung setzen sich aus folgenden Aspekten zusammen:
AP 1: „Weiterverarbeitung der Grobkonzepte zu einem detaillierten Implementierungskonzept“:
Im AP 1 soll zu den weiteren Arbeitspaketen ein vollständiges Implementierungs- und Evaluationskonzept entwickelt werden.
AP 2: „Austauschtreffen mit den Modellprojekten“:
Im AP 2 soll sich der zukünftige Auftragnehmer mit drei durch den Auftraggeber definierten Modellprojekten der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW treffen und austauschen.
AP 3: „Die Durchführung einer Datenerhebung hinsichtlich der zu fördernden Projekte mit Fokus auf den inneren Strukturen der Organisationen“:
AP 3 stellt, zusammen mit dem vierten Arbeitspaket, den Kern der Evaluation dar. Hier sollen durch verschiedene quantitative Umfragen und qualitative Interviews mit den Leitungen als auch mit den Mitarbeiter/innen der zu fördernden Organisationen, die Ausgangssituation der Organisationen verstanden und dokumentiert werden. Darüber hinaus sollen die Erfahrungen der Zuwendungswendungsempfänger/innen während der Projektumsetzung festgehalten und analysiert werden. Aus diesem Arbeitspaket soll sich ein übergreifendes Bild, ob und wie die Ausgangslage und die Umsetzungsphase korrelieren, ergeben.
AP 4: „Die Durchführung einer Datenerhebung hinsichtlich der Nutzer/innen und Patient/innen“:
Das AP 4 bildet das Pendant zum dritten Arbeitspaket und bezieht sich auf die Erfassung und Auswertung der Perspektive der Nutzer/innen der Organisationen. Es gilt mittels Umfragen als auch via persönlichen Interviews zu analysieren, was die Bedarfe der Nutzer/innen hinsichtlich der Träger und der Projekte sind.
AP 5: „Erstellung des Abschlussberichtes sowie von Fallbeispielen und Best-Practice-Beispielen“ umfasst die Erarbeitung eines umfassenden Abschlussberichtes, in welchem Stärken, Schwächen, Chancen, Risiken und weitere Perspektiven hinsichtlich des Sonderprogramms beleuchtet werden.
Als optionale Leistungen beinhaltet die Leistungsbeschreibung im Punkt VI. 2 zwei persönliche Treffen – eins zu Projektbeginn und eins zum Abschluss – sowie drei bis vier Austauschtreffen mit den Modellprojekten (AP 2), insgesamt bis zu sechs persönliche Treffen.