Beschreibung der Beschaffung
Die B 20 soll künftig von der A 92 (bei Landau a. d. Isar) bis Cham i. d. Oberpfalz in mehreren Ausbauabschnitten durchgängig zweibahnig (autobahnähnlich) ausgebaut werden. Die Erweiterung der B 20 auf 4 Fahrstreifen von der A 92 bis zur A 3 ist im Bundesverkehrswegeplan 2030 in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Das Staatliche Bauamt Passau beabsichtigt zunächst den 4-streifigen (autobahnähnlichen) Ausbau des am höchsten belasteten Abschnittes der B 20 bei Straubing. Der Abschnitt beginnt südlich der B 8 (bei Aiterhofen) und endet nördlich der A 3 (bei Steinach/Wolferszell).
Bei der geplanten Ausbaumaßnahme soll durch den Anbau einer 2. Richtungsfahrbahn an den weitgehend dreistreifigen Bestand der B 20 eine autobahnähnliche Straße der Entwurfsklasse EKA 2 gemäß RAA hergestellt werden. Dem Streckenausbau soll der Regelquerschnitt RQ 28 (mit 4 m Mittelstreifen und Standstreifen) zu Grunde gelegt werden. Für die neu geplante Richtungsfahrbahn müssen neben den bestehenden Bauwerken neue Teilbauwerke geplant werden. Diese sollen mit dem Brückenquerschnitt RQ 31B berücksichtigt werden, um spätere Sanierungen der bestehenden Bauwerke der B 20 einfacher zu gestalten (4+0-Verkehrsführung möglich). Ziel ist es, die neuen Teilbauwerke möglichst nahe an den Bestand zu planen.
In diesem Zusammenhang soll untersucht werden, ob die Widerlager der bestehenden Bauwerke erweitert und für die zweite Richtungsfahrbahn ein zusätzlicher Überbau hergestellt werden soll, oder ob das neue Teilbauwerk einschließlich der Unterbauten als separates eigenständiges Bauwerk in unmittelbarer Nähe zum Bestandsbauwerk errichtet werden kann. Da die B 20 eine wichtige Verbindungsfunktion für die Region sowie für die überregionalen Warenströme hat, müssen sämtliche Baumaßnahmen unter Aufrechterhaltung des Verkehrs auf der B 20 erfolgen können. Dies ist bereits von Beginn an in den Planungen mit zu berücksichtigen.
Folgende Bauwerke befinden sich im Bereich der Ausbaustrecke und gelten als vorlagepflichtig oder genehmigungsrechtlich bzw. fachplanerisch relevant:
- BW 02, Neubau der Brücke B 20 über die B 8 bei Aiterhofen
- BW 05, Neubau der Brücke B 20 über die Aitrach
- BW 08, Neubau der Brücke B 20 über die DB bei Aiterhofen
- BW 09, Erweiterung der Brücke B 20 über die SR 12, Ittlinger Ring
- BW 11, Neubau der Brücke B 20 über die DB bei Ittling
- BW 23, Neubau der Brücke B 20 über die A 3
- BW 26, Ersatzneubau der Brücke St 2140 über die B 20
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Objektplanung „Ingenieurbauwerke“ gem. § 43 Abs. 1 HOAI und die Fachplanung „Tragwerksplanung“ gem. § 51 Abs. 1 HOAI für diese vorlagepflichtigen und genehmigungsrechtlich bzw. fachplanerisch relevanten Ingenieurbauwerke Strecke.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen:
Objektplanung „Ingenieurbauwerke“
- Leistungsstufe 1: Grundlagenermittlung (Lph. 1), Vorplanung (Lph. 2)
- Leistungsstufe 2 A: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke südl. der Donau (BW 02, BW 05, BW 08, BW 09, BW 11)
- Leistungsstufe 2 B: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke nördl. der Donau (BW 23, BW 26)
- Leistungsstufe 3 A: Genehmigungsplanung (Lph. 4) für die Bauwerke südl. der Donau (BW 02, BW 05, BW 08, BW 09, BW 11)
- Leistungsstufe 3 B: Genehmigungsplanung (Lph. 4) für die Bauwerke nördl. der Donau (BW 23, BW 26)
Fachplanung „Tragwerksplanung“
- Leistungsstufe 1: Vorplanung (Lph. 2)
- Leistungsstufe 2 A: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke südl. der Donau (BW 02, BW 05, BW 08, BW 09, BW 11)
- Leistungsstufe 2 B: Entwurfsplanung (Lph. 3) für die Bauwerke nördl. der Donau (BW 23, BW 26)
Gemäß § 51 Abs. 5 Satz 2 HOAI sind die Grundleistungen der Tragwerksplanung zur Lph. 1 im Leistungsbild der Ingenieurbauwerke gemäß § 43 enthalten.
Die Projektbeschreibung VII.220.3.StB ist unter der unter 1.3) genannten elektronischen Adresse abrufbar.