Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung gem. § 51 ff. Abs. 5 HOAI zur Planung und Durchführung des Neubaus der Kindertagesstätte Villa Zauberwald in Rülzheim gemäß der Leistungsbeschreibung Anlage 10 Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
A. Raumprogramm Die Kindertagesstätte soll für ca. 150 Kinder sechsgruppig errichtet werden.
Das geforderte Raumprogramm ergibt sich aus Anlage 10 Leistungsbeschreibung.
Die Bestimmungen des in Kraft tretenden „Kindertagesstättenzukunftsgesetzes“ sind zu beachten.
Im Innenausbau ist auf den Kindergartenbetrieb im offenen Konzept und naturnah einzugehen.
B. Technische Aspekte:
Die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Es ist mindestens KfW 55 Standard zu erreichen, da anderenfalls der Auftraggeber keine Tilgungszuschüsse erhält.
Die Konzeption in Holzbau, Betonfertigteilbau, Massivbau etc. sollte unter wirtschaftlichen Aspekten im Rahmen der Planung geprüft und dem Auftraggeber vorgestellt werden.
Mit den dann getroffenen Entscheidungen des Auftraggebers hat sich die Tragwerksplanung auseinanderzusetzen. Die Tragwerksplanung muss wirtschaftlichen Anforderungen genügen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Einbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besondere Leistung der Leistungsphase 8, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 Abs. 5 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 HOAI) zuzuordnen sind.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Zwischen Leistungsphase 3 und 4 wird der Förderantrag gestellt. Die Genehmigungsplanung soll parallel dazu betrieben werden. Der Auftraggeber kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphase 5 und 6 sowie die besondere Leistung der Leistungsphase 8 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle betrachtet mit Blick auf die Rechtsprechung (OLG München, Beschluss v. 13.03.2017 – Verg 15/16) die einzelnen erforderlichen Planungsleistungen auf Grund eines funktionalen Zusammenhangs als „gleichartige Leistungen“ i.S.v. § 3 Abs. 7 S. 2 VgV und führt wegen Erreichen/Überschreiten des maßgeblichen Schwellenwertes bei Addition aller geschätzten Auftragsvolumina ein EU-weites Vergabeverfahren durch. Die einzelnen Planungsleistungen werden in separaten Vergabeverfahren vergeben.
Parallel zu dieser Ausschreibung erfolgen Ausschreibungen von Ingenieurleistungen der Objektplanung Gebäude und der Technischen Ausrüstung.
Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht:
- die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 3 sollen in Absprache mit dem Objektplaner unmittelbar nach Auftragserteilung vollständig erbracht werden.
- Zwischen der Leistungsphase 3 und 4 soll ein Förderantrag im Rahmen der KiTa-Förderung gestellt werden. Die Genehmigungsplanung wird parallel zum Förderantrag betrieben. Die weitere Zeitschiene ist davon abhängig, ob ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt wird. Anderenfalls sind die Vorgaben aus dem Förderbescheid maßgeblich. Fixe Termine für die weiteren Leistungsphasen können nicht benannt werden.