Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages ist die Örtliche Bauüberwachung gemäß HOAI §43 und in untergeordnetem Umfang die Örtliche Bauüberwachung gemäß HOAI §47 für die Baulose 1.2 und 2 der BAB 143. Die BAB 143 (Westumfahrung Halle) gehört zum Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Nr. 13. Sie verbindet als Neubaumaßnahme die beiden Bundesautobahnen A 38 im Süden und die A 14 im Norden. Der Abschnitt von der Anschlussstelle Halle- Neustadt (B 80) bis zum AD Hal-le- Nord (A 14) ist als Verkehrseinheit (VKE) 4224 der Gesamtstrecke zugeordnet. Die Gesamtlänge der VKE 4224 einschließlich des AD Halle-Nord beträgt 12,720 km. Als Querschnitt für die A 143 wurde gemäß der Richtlinie für die Anlage von Straßen, Teil Quer-schnitte (RAS-Q 1996) ein Regelquerschnitt RQ 29,5 ermittelt. Planung und Bau der Ingenieurbauwerke und der BAB-Strecke sind Gegenstand verschiede-ner Planungs-/Ingenieur- und Bauverträge. Es bestehen somit eine Vielzahl von Schnittstel-len und wechselseitigen Abhängigkeiten der Bautätigkeiten. Das Baulos 1.2 umfasst die Erstellung der Baugrube BW 8Ü, Lärmschutztunnel Salzmünde und die Baugrube für das Widerlager Süd der Saaletalbrücke (BW 9A). Die Baugrube wird in 2 Abschnitten gebaut. Die Phase 1 ist Bestandteil des Los 1.2. Die Phase 2 (Vertiefung der Baugrube für das Widerlager Süd) wird im Rahmen des Loses 4 zu einem späteren Zeitpunkt realisiert. Das Baulos 2 umfasst den Neubau des Bauwerkes 4224 / 05A (ASB-Nr.: 4437 755) - Tal-brücke Benkendorfer Bach. In diesem Los sind weiterhin in geringem Umfang Straßenbauar-beiten (Widerlagerhinterfüllung, Herstellung von Baustraßen und Wirtschaftswegen, Entwäs-serungsarbeiten) sowie die Errichtung von 2 Retentionsbodenfilterbecken enthalten. Die Baustraßen werden auch von den Bau-AN der parallel laufenden Baulosen (Lose 3.1, 3.2 gem. Abschnitt 1.3 der LB) genutzt. Für den Zeitraum der gemeinsamen Nutzung der Baustraßen liegt deren Unterhalt bei Los 2. Nach Abschluss Los 2 sind die Baustraßen in-stand zu setzen und an die Nachnutzer zu übergeben. Ziel ist die fristgerechte Erbringung der geforderten Leistungen unter Beachtung des Umwelt- und Hochwasserschutzes, bei minimalen Einschränkungen des Verkehrs im Baubereich, ei-ne hohe Qualität der zu errichtenden Anlagen sowie die kürzeste mögliche Bauzeit. Dabei sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Vorschriften und Regelwerke des BMVI und ggf. der Straßenbauverwaltung sowie die gesetzlichen Bestimmungen und die Auf-lagen und Bestimmungen aus der Planfeststellung zu berücksichtigen.