647250-2021 - ErgebnisDeutschland-Amberg: Dienstleistungen des Gesundheitswesens
OJ S 245/2021 17/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadt Amberg und Landkreis Amberg-Sulzbach
Postanschrift: Marktplatz 11 bzw. Schloßgraben 3
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Amberg - Zentrale Vergabestelle
E-Mail: vergabe@amberg.de
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayerischen Impfzentrum der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom 01.01.2022 bis 30.04.2022
Referenznummer der Bekanntmachung: VgV003-31
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
85100000 Dienstleistungen des Gesundheitswesens
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayersichen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom 01.01.2022 bis 30.04.2022 mit Basisstation und mobilen Impfteams sowie anschließendem Abbau.
Aufgrund des sich weiterhin dynamisch entwickelnden Pandemiegeschehens mit steigenden
Infektionszahlen und der Notwendigkeit zu Auffrischungsimpfungen kann
eine verbindliche Annahme für die Anzahl der erforderlichen Impfungen und die notwendige
Länge der Vertragslaufzeit nicht getroffen werden. Der Auftraggeber behält
sich daher vor, den Vertragsumfang im Hinblick auf die Anzahl der notwendigen Impfungen
und im Hinblick auf die Vertragslaufzeit zu modifizieren.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 3 667 353,06 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
85141000 Dienstleistungen von medizinischem Personal, 85142000 Dienstleistungen von nichtärztlichem Personal
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Hauptort der Ausführung: 92224 Amberg 92237 Sulzbach-Rosenberg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayersichen Impfzentrums der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom 01.01.2022 bis 30.04.2022 mit Basisstation und mobilen Impfteams sowie anschließendem Abbau.
Aufgrund des sich weiterhin dynamisch entwickelnden Pandemiegeschehens mit steigenden
Infektionszahlen und der Notwendigkeit zu Auffrischungsimpfungen kann
eine verbindliche Annahme für die Anzahl der erforderlichen Impfungen und die notwendige
Länge der Vertragslaufzeit nicht getroffen werden. Der Auftraggeber behält
sich daher vor, den Vertragsumfang im Hinblick auf die Anzahl der notwendigen Impfungen
und im Hinblick auf die Vertragslaufzeit zu modifizieren.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Betriebskonzept / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Aus den in der Leistungsbeschreibung unter Nr. 8.1 genannten Gründen kann unbeschadet der
Optionsausübung zur Erhöhung der Impfkapazität eine Option zur Verlängerung des Vertragszeitraums um weitere 2 Monate bis längestens 30.06.2022 ausgeübt werden.
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes VerfahrenBeschleunigtes VerfahrenBegründung:
Wegen der bestehenden Dringlichkeit aufgrund des bevorstehenden Ablaufs der Leistungszeit des Vertrags mit dem bisherigen Betreiber wird von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Angebotsfrist gemäß § 15 Abs. 3 VgV auf 15 Tage ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung zu verkürzen.
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 225-591830
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 21-023-VgV003-31
Bezeichnung des Auftrags:
Fortbetrieb des gemeinsamen Bayerischen Impfzentrum der Stadt Amberg und des Landkreises Amberg-Sulzbach vom 01.01.2022 bis 30.04.2022
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
14/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Amberg-Sulzbach
Postanschrift: Amselweg 30
Ort: Amberg
NUTS-Code: DE231 Amberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 92224
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 3 667 353,06 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1) der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr.1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§160 Abs. 3 Nr. 3 GWB)
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind. (§134 Abs. 2 GWB)
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne
vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartefrist missachtet (§134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: +49 981531277
Fax: +49 981531837
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
14/12/2021