Einzig der Verfüllbeton „Konrad 2010" ist im Endlagerverfahren zur Herstellung von endlagergerechten Containern durch die BGE zugelassen und qualifiziert. Die Qualifizierung des Konrad 2010 gelang ausschließlich mit den in vorliegendem Verfahren bezuschlagten Komponenten der Firma m-tec. Aus v. g. Gründen kann nur die Firma m-tec die Leistung erbringen, da nur mit den Komponenten von m-tec ein endlagergerechter Verguss von Konrad-Containern gewährleistet ist. Deshalb wurde das Verhandlungsverfahren ohne TNW gemäß §14 Abs. (4) Nr. 2 b) VgV gewählt.