Aufbau und Betrieb von ultraschnellen NGA-Breitbandstrukturen im Projektgebiet VG22-12
Referenznummer der Bekanntmachung: 2017/S 114-230370, 2019/S 014-029287
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.1.
Bezeichnung des Auftrags
Aufbau und Betrieb von ultraschnellen NGA-Breitbandstrukturen VG22-12
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Vorpommern-Greifswald im Amt Züssow / Anklam-Land in Gützkow (Stadt), Bandelin, Ziethen, Groß Polzin und Gribow, Gemeinden Krien, Medow, Stolpean der Peene, Neetzow-Liepen, Krusenfelde
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Geförderter Aufbau und Betrieb von ultraschnellen NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten des Landkreises Vorpommern-Greifswald unter Gewährung einer zweckgebundenen Zuwendung in Form eines Zuschusses auf Basis dessog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells.
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt IV: Verfahren
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 014-029287
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: EU-VV-02-A30-2017
Bezeichnung des Auftrags:
Aufbau und Betrieb von ultraschnellen NGA-Breitbandstrukturen VG22-12
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe 20/12/2018
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Landwerke M-V Breitband GmbH
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert der Beschaffung: 14 327 169,79 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 14/12/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Hauptort der Ausführung:
Landkreis Vorpommern-Greifswald Amt Züssow / Anklam-Land in Gützkow (Stadt), Bandelin, Ziethen, Groß Polzin und Gribow, Gemeinden Krien, Medow, Stolpean der Peene, Neetzow-Liepen und Krusenfelde
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Geförderter Aufbau und Betrieb von ultraschnellen NGA-Breitbandinfrastrukturen zur Erschließung von unterversorgten Gebieten des Landkreises Vorpommern-Greifswald unter Gewährung einer zweckgebundenen Zuwendung in Form eines Zuschusses auf Basis dessog. Wirtschaftlichkeitslückenmodells.
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 84
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 14 327 169,79 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: Landwerke M-V Breitband GmbH
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Hinzunahme von weißen Flecken, Umsetzung anderer geänderter Förderbedingungen (Anbindung von Funktürmen für 5G aus dem Materialkonzept 4.1 und der Vortrieb)
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Zum Zeitpunkt der Einholung finaler Angebote waren damit die nach heutigem Stand tatsächlich bestehenden Flächen von "weißen Flecken" nicht erkennbar und vom LK V-G nicht vorhersehbar. Also war eine Anpassung der Leistungsbeschreibung vor Abgabe der verbindlichen Angebote und der daraus resultierenden Zuschlagserteilung auf den tatsächlichen Umfang der "weißen Flecken" nicht möglich gewesen. Gleichfalls war die Möglichkeit zur Umstellung des einheitlichen Materialkonzeptes und die Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus (Version 4.1) zum Zeitpunkt der Erstellung der Leistungsbeschreibung nicht erkennbar gewesen, da dieses erst am 02.04.2019 veröffentlich wurde. Es handelt sich hierbei also um externe Umstände, die bei der Zuschlagserteilung nicht absehbar waren.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)