647830-2022 - ErgebnisDeutschland-Peine: Entwurfsmodellierung
OJ S 225/2022 22/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Ort: Peine
NUTS-Code: DE91A Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland
E-Mail: Svenja.Noethling@bge.de
Telefon: +49 5171/43-1563
Fax: +49 5171/43-1502
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bge.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Öffentlicher Auftraggeber gem. § 99 Nr. 2 GWB
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Dritter gem. § 9a Abs. 3 S. 2 Atomgesetz

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
BIM im untertägigen Kontrollbereich
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
72242000 Entwurfsmodellierung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die BGE – Betriebsstelle Konrad 1- schreibt hiermit die Koordination der Einrichtungen des untertägigen Kontrollbereichs mit der BIM-Methode aus. Die maßgeblichen Anwendungsfälle sind:
- Koordination der Fachgewerke
- Visualisierungen
- 4D-Simulation
- VR und AR Umgebungen
Dabei sind noch nicht digital erfasste Grubenräume zu modellieren und mit den bereits in 3D-vorliegenden Grubenraummodellen zu vereinheitlichen. Alle geplanten Einrichtungen (Anlagen, Systeme, Komponenten) der Grubenräume sind im Rahmen der Modellkoordination aufzunehmen, etwaige Nachmodellierungen vorzunehmen und in das Koordinationsmodell zu integrieren. Darauf aufbauend sind Mikrokollisionsprüfungen jeder Einrichtung sowie Makrokollisionsprüfungen der Einrichtungen zueinander durchzuführen. Durch 4D-Simulationen sollen Bau- und Herrichtungsabläufe der Errichtungsphase aber auch Betriebs- und Prozessabläufe der Einlagerungsphase des Endlagers in den Grubenräumen als gerenderte Videosequenzen aber auch interaktiv in VR (Virtual-Reality) und AR (Augmented Reality) dargestellt werden. Iterativ sind festgestellte Kollisionen im Rahmen eines Kollisionsmanagements (Problemlösungskonzept) in einem Common Data Environment (virtueller Projektraum) mit den BGE Einrichtungsplanern und Unterauftragnehmern gemeinsam aufzulösen. Auch sind noch nicht geplante Bereiche und Einrichtungen voreilend und innovativ zu modellieren. Des Weiteren sollen zur Veranschaulichung und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit fotorealistische Renderings erstellt werden.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 891 160,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE912 Salzgitter, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung: Schachtanlage Konrad, Bleckenstedter Straße, Salzgitter
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die BGE – Betriebsstelle Konrad 1- schreibt hiermit die Koordination der Einrichtungen des untertägigen Kontrollbereichs mit der BIM-Methode aus. Die maßgeblichen Anwendungsfälle sind:
- Koordination der Fachgewerke
- Visualisierungen
- 4D-Simulation
- VR und AR Umgebungen
Dabei sind noch nicht digital erfasste Grubenräume zu modellieren und mit den bereits in 3D-vorliegenden Grubenraummodellen zu vereinheitlichen. Alle geplanten Einrichtungen (Anlagen, Systeme, Komponenten) der Grubenräume sind im Rahmen der Modellkoordination aufzunehmen, etwaige Nachmodellierungen vorzunehmen und in das Koordinationsmodell zu integrieren. Darauf aufbauend sind Mikrokollisionsprüfungen jeder Einrichtung sowie Makrokollisionsprüfungen der Einrichtungen zueinander durchzuführen. Durch 4D-Simulationen sollen Bau- und Herrichtungsabläufe der Errichtungsphase aber auch Betriebs- und Prozessabläufe der Einlagerungsphase des Endlagers in den Grubenräumen als gerenderte Videosequenzen aber auch interaktiv in VR (Virtual-Reality) und AR (Augmented Reality) dargestellt werden. Iterativ sind festgestellte Kollisionen im Rahmen eines Kollisionsmanagements (Problemlösungskonzept) in einem Common Data Environment (virtueller Projektraum) mit den BGE Einrichtungsplanern und Unterauftragnehmern gemeinsam aufzulösen. Auch sind noch nicht geplante Bereiche und Einrichtungen voreilend und innovativ zu modellieren. Des Weiteren sollen zur Veranschaulichung und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit fotorealistische Renderings erstellt werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Referenzen und Qualifikation / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: BIM-Abwicklungsplan / Gewichtung: 30 %
Qualitätskriterium - Name: Qualität / Gewichtung: 10 %
Preis - Gewichtung: 50 %
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 195-553413
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
BIM im untertägigen Kontrollbereich
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
17/11/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: CDM Smith Consult GmbH
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 891 160,00 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Ort: Bonn
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften 4 / 4 geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135Absatz1Nummer2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
17/11/2022