Zusätzliche Angaben
Der Zugang zu den Vergabeunterlagen ist eingeschränkt. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass von § 41 Abs. 4 SektVO Gebrauch gemacht wird, weil in den Unterlagen vertrauliche Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten sind. Sie werden dem Bieter erst nach Vorlage einer schriftlichen Vertraulichkeitserklärung ausgehändigt.
Dazu ist das beiliegende Formblatt „DTC Vertraulichkeitserklärung“ von einem bevollmächtigten Vertreters des Bieters / der Bietergemeinschaft zu unterschreiben und mit Firmenstempel zu versehen. Die DTC Vertraulichkeitserklärung ist eingescannt über die Nachrichtenfunktion des Vergabeportals oder an die o.g. Faxnummer an die Vergabestelle zurückzusenden.
Die Bieter bzw. die Bietergemeinschaft stellt die Einhaltung der Vertraulichkeitsverpflichtung auch durch die von ihm /ihr einzusetzenden Nachunternehmer sicher.
Die als vertraulich eingestuften Vergabeunterlagen werden bei Vorliegen der DTC Vertraulichkeitserklärung jedem Bieter individuell zum Download zur Verfügung gestellt.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von Mitarbeitern des Auftraggebers oder dessen Beratern zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind. Die Vergabestelle behält sich vor, Unternehmen, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.