Laut Bekanntmachung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vom 13. April 2022 Aktenzeichen: IB6 - 206-000#010 bedarf es angesichts des russischen Angriffskrieges und der dem weiterhin andauernden Flüchtlingswelle der schnellstmöglichen Unterbringung von Flüchtlingen. Da die bisherigen Flüchtlingsunterkünfte nicht ausreichend sind und ein abebben der Flüchtlingsanzahl nicht absehbar ist, bedurfte es der schnellstmöglichen Bereitstellung weiterer Unterkünfte. Aufgrund der Größe dieser Unterkünfte muss diese dauerhaft mit Sicherheitspersonal besetzt sein. Ein Anstieg der Flüchtlinge war im vorherigen Zeitraum nicht absehbar.