Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Stadt Pasewalk im Wirtschaftlichkeitslückenmodell VG28-04
Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-109029
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3.
Art des Auftrags Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat nach § 3 Abs. 1 d) Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) i.V.m. Ziffer 1.1 b) der „Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (BrbFöRL M-V) einen Antrag auf Finanzhilfen gestellt und am 20.12.2018 einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten.
Geschätzter Gesamtwert Wert ohne MwSt.: 1 472 521,00 EUR
II.1.6.
Angaben zu den Losen Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE80N Vorpommern-Greifswald
Hauptort der Ausführung:
Stadt Pasewalk
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat nach § 3 Abs. 1 d) Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (KInvFG) i.V.m. Ziffer 1.1 b) der „Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (BrbFöRL M-V) einen Antrag auf Finanzhilfen gestellt und am 20.12.2018 einen Zuwendungsbescheid in vorläufiger Höhe erhalten.
II.2.5.
Zuschlagskriterien Die Konzession wird vergeben auf der Grundlageder nachstehenden Kriterien:
Kriterium: Vertragslaufzeit 5%
Kriterium: Technisches Konzept inklusive Struktur, Technologie des zu errichtenden NGA-Netzes und technischer Service 65%
Kriterium: Endkundenprodukt 15%
Kriterium: Marketing-, Vertriebskonzept 7%
Kriterium: Konzept der Produktdokumentation 8%
II.2.7.
Laufzeit der Konzession Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11.
Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 047-109029
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Bezeichnung des Auftrags:
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gebieten der Stadt Pasewalk im Wirtschaftlichkeitslückenmodell VG28-04
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe Die Konzession/Das Los wird nicht vergebenSonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren ohne vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb einstufig durchgeführt. Bieter haben daher mit ihrem Angebot die unter Ziffern III.1.1 bis III.1.3 genannten Eignungskriterien nachzuweisen. Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter https://portal.evergabemv.de/E34872875).
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Da der einschlägige GWB-Schwellenwert nicht erreicht ist und die Vergabe daher außerhalb des förmlichen EU-Vergaberechts erfolgt, ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es wird verwiesen auf VI.4.1). Da der einschlägige GWB-Schwellenwert nicht erreicht ist und die Vergabe daher außerhalb des förmlichen EU-Vergaberechts erfolgt, ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet. Unabhängig hiervon haben Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung bis zum Ablauf der unter IV.2.2) gesetzten Frist zur Einreichung von Angeboten zu rügen, soweit die beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind.
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Da der einschlägige GWB-Schwellenwert nicht erreicht ist und die Vergabe daher außerhalb des förmlichen EU-Vergaberechts erfolgt, ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet.
Ort: Schwerin
Land: Deutschland
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 13/12/2021