Beschreibung der Beschaffung
Grundlagen
— Es sind 2 Sicherheitsmitarbeiter (SMA) für die Dauer von 24 Stunden einzusetzen,
— Alle eingesetzten SMA müssen über die erforderliche Sachkunde im Sinne des § 34a Abs. 1 S. 3 Nr. 3 der Gewerbeordnung (GewO) verfügen,
— Der SMA hat die Aufgabe, den Schutz der Sach- und Vermögenswerte sowie die innerhäusliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Darüber hinaus hat er zusätzliche Ordnungsaufgaben und Fürsorgepflichten gegenüber den Mitarbeitern des AG zu erfüllen,
— Der SMA hat den Auftrag, für die Einhaltung der Hausordnung, des Sicherheitskonzeptes und der gesetzlichen Ordnungs- und Sicherheitsvorschriften zu sorgen,
— Der SMA muss entsprechende Maßnahmen zur Gefahrenabwehr durchführen (z. B. bei Diebstahl, Betrug, Unterschlagung, Sachbeschädigung, Sabotage, Brandstiftung, Sprengstoffanschlägen, Bombendrohungen, Ausspähen von Geschäftsgeheimnissen etc.),
— Ebenso muss der SMA vorbeugende Maßnahmen gegen unerwartete elementare Ereignisse (Feuer, Explosion u.a. Havarien) treffen.