Zusätzliche Angaben
Bieteranfragen können nur bis vier Arbeitstage vor Submission berücksichtigt werden!
Ausführungszeiten / Terminplanung / Einzelfristen:
1.Voraussichtliche Auftragsvergabe: 30.11.2021
2.Prüfung der erforderlichen bauseitigen Vorleistungen vor Ort, wie
z.B Bauwasser- und Baustromanschlüsse, Fassa-
dengerüste: spätestens 6 Werktage nach Auftragserteilung.
3.Prüfung der Betonuntergründe mit Start im Bereich der Fassade
Mitteltrakt: spätestens 6 Werktage nach Auftragserteilung
4.Leistungsbeginn Betonsanierung Fassaden
Mitteltrakt/Verwaltung/Aula: 14.12.2021
5.Fertigstellung Betonsanierung Fassaden: 14.02.2022
6.Start Betonsanierung Nutzungsbereiche innen: 31.01.2022
7.Fertigstellung Gesamtleistung: 14.03.2022
Die Ausführungszeit sowie die vertraglichen Einzelfristen sind insbesondere geregelt unter Pkt.3 der Besonderen Vertragsbedingungen der Stadt Bergisch Gladbach. Die dort niedergelegten Einzelfristen sind durch die Parteien einvernehmlich vertraglich vereinbart.
Nach Auftragserteilung hat der AN terminliche Angaben in Form eines Balken-Terminplans für seine eigenen Leistungen, auf Grundlage und im Rahmen der vertraglichen Einzelfristen mit dem AG abzustimmen. Dieser Feinterminplan muss soweit in Einzelvorgänge aufgegliedert sein, dass eine umfassende Beurteilung und Kontrolle des vorgesehenen Ablaufes durch den AG jederzeit möglich ist. Nach Bestätigung dieses Terminplans durch den AG werden die enthaltenen Fristen ebenfalls Vertragsbestandteil und Grundlage für die weitere Planung, Vorbereitung und Ausführung der Baumaßnahme. Kommt der AN trotz Mahnung dieser Nebenpflicht nicht nach, ist der AG berechtigt den entsprechenden Feinterminplan für den AN zu erstellen. Auch in diesem Fall werden die gesetzten Fristen Vertragsbestandteil.
Der AG ist berechtigt einseitig vertragliche Fristen zu verschieben soweit notwendig.
Ausführungsdauer und Ausführungsfristen
Ausführungsdauer und -fristen (i. S. VOB/C DIN 18299). Für die Ausführung der Arbeiten auf der Baustelle sind Dauern vorgesehen, die der Berechnung der Vertragsfristen zu Grunde liegen. Im Auftragsfall bzw. im Zuge technischer Vergabegespräche hat der AN alle Dauern zu überprüfen. Sofern ein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 10 AT nach Auftragserteilung nicht erfolgt, gelten die angesetzten Dauern als vom AN anerkannt.
Sofern in o.g. Auflistung Zeitfenster benannt sind, ist auch eine Überschneidung der Terminblöcke möglich.