Beschreibung der ÄnderungenArt und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
MKA794: Verkehrssicherung während der Bauzeit nicht im HLV enthalten. Im Einzelnen handelt es sich um nachfolgend aufgeführte Leistung:
- Erarbeitung diverser Konzepte zur Verkehrssicherung u. Fußgängerführung
- Abstimmung vorgen. Konzepte mit Behörden, Polizei, Feuerwehr etc.
- Verkehrssicherung der Baustelle und deren Zufahrtswege aufbauen, vorhalten und zurück bauen über den Zeitraum der Bauzeit
Des Weiteren waren weitere Aufwendungen aufgrund des bis dato nicht in Betrieb genommenen Fußgängersteges am BW 56
notwendig. Diese sind wie folgt zu definieren:
- Einarbeitung/Umarbeitung von div. Konzepten zur Verkehrssicherung auf Grundlage der VRA OWAG/Fa. Markgraf
- Stellen von Sicherungsposten für die Herstellung der Fundamentierung der Behelfsbrücke und deren Verlegung am Südufer der
Nidda- Abstimmung vorgenannter Konzepte mit den jeweiligen Behörden
- Verkehrssicherung der Baustelle aufbauen, vorhalten und zurück bauen über den Zeitraum vom 01.10.2021 bis Freigabe
Fußgängersteg BW 56.