„Alleinstellungsmerkmale“:
1. Da sich der Sonderflughafen in unmittelbarer Nähe zum DLR befindet (Grundstück grenzt unmittelbar an Grundstück), sind keine wirtschaftlich sinnvollen Alternativen möglich.
2. Im Falle dieses Vorgangs handelt es sich um einen Abrufauftrag auf Basis des bestehenden Hauptvertrags.