Langzeitmiete von zwei Notarzteinsatzfahrzeugen für die Hauptfeuerwehr in Marl ab 01.05.2024
Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-247
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil 34114110 Rettungswagen
II.1.3.
Art des Auftrags Lieferauftrag
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Langzeitmiete von zwei Notarzteinsatzfahrzeugen für die Hauptfeuerwehr in Marl ab 01.05.2024 für die Dauer von fünf Jahren
II.1.6.
Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Hauptort der Ausführung:
Feuer- und Rettungswache der Stadt Marl Herzlia Allee 101 45770 Marl
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die Stadt Marl vergibt die Leistung zur Langzeitmiete von zwei Notarzteinsatzfahrzeugen für die Hauptfeuerwehr in Marl. Mietbeginn ist der 01.05.2024 für die Dauer von fünf Jahren.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11.
Angaben zu Optionen Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 150-478434
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
Keine Auftragsvergabe (Aufhebung)
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.
Zusätzliche Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY9Y1CTE0VMF
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bewerber/Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster