650766-2021 - ErgebnisDeutschland-Magdeburg: Beseitigung von verseuchtem Boden
OJ S 246/2021 20/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Elbe
Postanschrift: Fürstenwallstr. 19/20
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 39104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabeservicestelle
E-Mail: vergabestelle.wsa-elbe@wsv.bund.de
Telefon: +49 391-5302538
Fax: +49 391-5302417
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.wsa-elbe.wsv.de/
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Bau, Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Baggerung Schutzhäfen ABz. Niegripp - Verwertung des Baggergutes
Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/815/033
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
90522200 Beseitigung von verseuchtem Boden
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Baggerung Schutzhäfen ABz. Niegripp - Verwertung des Baggergutes
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DEE03 Magdeburg, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DEE0C Salzlandkreis
Hauptort der Ausführung: Barby, Zollelbe Magdeburg und Schleusengraben Magdeburg
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
In 3 Schutzhäfen des Außenbezirks Niegripp (Barby, Zollelbe Magdeburg und Schleusengraben Magdeburg) sind die Verlandungen an den Sohlen, verstärkt auch durch vorangegangene Hochwasserereignisse, soweit fortgeschritten, dass dringend Unterhaltungs-Baggerungen erforderlich sind, um dort zukünftig die benötigten Fahrrinnentiefen zu gewährleisten.
Die Bieter der vorliegenden Ausschreibung sollen mit Ihrem Angebot die Übernahme des Baggergutes von einem Transportschiff/ Schute an einem selbst gewählten Ort ihrer Wahl kalkulieren und danach den Entsorgungsweg des Baggergutes so vollziehen, dass alle gesetzlichen Vorgaben z.B. Deponieverordnung (DepV) und das Abfallgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AbfG LSA) eingehalten werden.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technischer Wert / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 80
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 142-378152
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2021/815/033
Bezeichnung des Auftrags:
Baggerung Schutzhäfen ABz. Niegripp - Verwertung des Baggergutes
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1.
Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomber Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-kanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung ge-genüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-rügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/12/2021