Die Firma Hewlett Packard GmbH ist alleiniger Anbieter der Wartungs- und Supportdienstleistungen an ihrer eigenen speziellen Servertechnik. Andere Unternehmen sind zur Erbringung derartiger Leistungen nicht autorisiert.
Aufgrund dieser Alleinstellung und weil hierzu keine vernünftige Alternative gegeben ist, soll der Auftrag gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 2 lit c) VgV an die Firma Hewlett Packard GmbH vergeben werden.