651122-2021 - ErgebnisDeutschland-Fürstenfeldbruck: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
OJ S 246/2021 20/12/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH
Postanschrift: Cerveteristraße 2
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadtwerke Fürstenfeldbruck GmbH - Herr Christoph Wenzel
E-Mail: neubau@stadtwerke-ffb.de
Telefon: +49 8141401740
Fax: +49 8141401749
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-ffb.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationsbereich (Sektorenauftraggeber)
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationsbereich (Sektorenauftraggeber)

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Abriss und Neuaufbau Schwimmbad Fürstenfeldbruck, Ingenieurleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung (Bädertechnik inkl. HLS) nach dem Leistungsbild des § 55 HOAI (LPH 1 - 9, Anlagen 1,2,3,7,8
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Die Stadtwerke Fürstenfeldbruck planen den Abriss und Neuaufbau eines Schwimmbades, da das bestehende Schwimmbad „Amperoase“ der Stadt Fürstenfeldbruck technisch veraltet und am Ende seiner Nutzungszeit ist.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 1 027 509,33 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE2 Bayern
Hauptort der Ausführung: Klosterstraße 7, 82256 Fürstenfeldbruck
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Auftrags sind Ingenieurleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung (Bädertechnik inkl. HLS) nach dem Leistungsbild des § 55 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9, Anlagengruppe 1,2,3,7,8, Grundleistungen für Technische Gebäudeausrüstung gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 2)
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Darlegung des für die Durchführung vorgesehenen Projektteams mit Nennung der konkreten Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten, Personaleinsatz, Vertretungsplan, etc. / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Verfügbarkeit vor Ort und im Projektverlauf / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Strategien und Methoden zur Kosten- und Termineinhaltung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an die konkrete Planungsaufgabe / Gewichtung: 20
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:
Stufe 1: Leistungsphasen 1 und 2 gemäß HOAI (Grundlagenermittlung und Vorplanung)
Stufe 2: Leistungsphase 3 und 4 gemäß HOAI (Entwurfs- und Genehmigungsplanung)
Stufe 3: Leistungsphasen 5, 6 und 7 gemäß HOAI (Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe)
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9 gemäß HOAI (Bauüberwachung sowie Objektbetreuung und Dokumentation)
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung über die Stufe 1 hinaus besteht nicht
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 100-264004
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:
Abriss und Neuaufbau Schwimmbad Fürstenfeldbruck, Ingenieurleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung (Bädertechnik inkl. HLS) nach dem Leistungsbild des § 55 HOAI (LPH 1 - 9, Anlagen 1,2,3,7,8
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
15/12/2021
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Ingenieurbüro Möller + Meyer Gotha GmbH
Ort: Greifenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1 027 509,33 EUR
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der vorliegenden Vorinformation zur Interessenbekundung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation genannten Frist zur Interessenbekundung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der im Teilnahmeantrag genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
VI.4.4.
Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Ort: München
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/12/2021