Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 72
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden."
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung 15/12/2021
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Laufzeit in Monaten: 72
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 401 896,00 EUR
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: GRE-Gauff Rail Engineering GmbH&Co. KG
Postanschrift: Wiener Straße 114/116
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs Offizielle Bezeichnung: SSF Ingenieure
Postanschrift: Domagkstraße 1a
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
(185) Leistungserweiterung PT1 Leit- und Sicherungstechnik Üst Treben-Lehma
VII.2.2.
Gründe für die Änderung Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Im Verlauf der Ausführungsplanung PT 1 ergaben sich Änderungen und Ergänzungen zur bisherigen Aufgabenstellung der Planung PT1 der einzelnen Bauzustände des Bf Altenburg, welche im bisherigen Leistungsumfang nicht erfasst waren.Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da die Grundleistung der Ausführungsplanung PT1 beim AN vollständig gebunden ist, und das Nachtragsangebot nur der AN erfüllen kann, der die Gesamtleistung erbringt.Es kann nur eine gesamtheitliche LST-Planung für den Gesamtabschnitt erarbeitet werden. Alle Teilplanungen sind zwingend, auch aus Gewährleistungsgründen, vom Ersteller der vorherigen und folgenden Bauzustände zu erbringen und zur LST-Ausführungsplanung gesamtheitlich zusammenzustellen.
VII.2.3.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)