651298-2021 - AuftragsänderungDeutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
OJ S 246/2021 20/12/2021
Bekanntmachung einer Änderung
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Litsche, Jan
E-Mail: einkauf-online@deutschebahn.com
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
VDE 8.1 ABS Nürnberg - Ebensfeld, Bauüberwachung PA19/21
Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI35705
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2.
Beschreibung
II.2.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Hauptort der Ausführung: Forchheim
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags
Leistungen der Bauüberwachungszentrale,
Leiter Bauüberwachung
Koordinator Inbetriebnahme und verantwortlicher für die Dokumentation der IBN Unterlagen
Baubetriebsplanung und Betra-Anträge
Abfall/Ökologie
Baugrund/Hydrologie
Vermessung
Planlauf/Planprüfung/Eplass
Nachtragsmanagement/Abrechnung
SiGeKo
Schweißüberwacher
BÜB KIB/OB
FBÜ KIB
BÜB Elektrotechnik / OLA
FBÜ Elektrotechnik / OLA
BÜB LST
FBÜ LST
BÜB TK
II.2.7.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/11/2018 Ende: 30/06/2026
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2019/S 024-054016

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 18FEI35705
Bezeichnung des Auftrags:
VDE 8.1 ABS Nürnberg - Ebensfeld, Bauüberwachung PA19/21
V.2.
Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1.
Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe
07/01/2019
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Emch+Berger Projekt GmbH
Postanschrift: Obentrautstraße 72
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10963
Land: Deutschland
E-Mail: ebpro@emchundberger.de
Internet-Adresse: www.emchundberger.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Emch + BErger GmbH Ingenieure und Planer Nürnberg
Postanschrift: Am Plärrer 33
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90443
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.emchundberger.de
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: CONFIDO Ingenieure GmbH
Postanschrift: Karl-Götz-Str. 5
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97424
Land: Deutschland
E-Mail: info@confido-ingenieure.com
Internet-Adresse: www.confido-ingenieure.com
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
15/12/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1.
Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1.
CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2.
Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Hauptort der Ausführung: Forchheim
VII.1.4.
Beschreibung der Beschaffung
Leistungen der Bauüberwachungszentrale,
Leiter Bauüberwachung
Koordinator Inbetriebnahme und verantwortlicher für die Dokumentation der IBN Unterlagen
Baubetriebsplanung und Betra-Anträge
Abfall/Ökologie
Baugrund/Hydrologie
Vermessung
Planlauf/Planprüfung/Eplass
Nachtragsmanagement/Abrechnung
SiGeKo
Schweißüberwacher
BÜB KIB/OB
FBÜ KIB
BÜB Elektrotechnik / OLA
FBÜ Elektrotechnik / OLA
BÜB LST
FBÜ LST
BÜB TK
VII.1.5.
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 15/11/2018 Ende: 30/06/2026
VII.1.6.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession
VII.1.7.
Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Inge PA 19 Forchheim
Ort: Forchheim
NUTS-Code: DE248 Forchheim
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2.
Angaben zu den Änderungen
VII.2.1.
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Gemäß Festlegung des Abnahmeprüfers LST, dürften die eingebauten und sicherungstechnischen abgenommenen fünf Weichen im Bf Forchheim nach dem Softwarewechsel nicht mehr per Hand gekurbelt
werden. Das bedeutet, dass bei jeglichem erforderlichem Umstellen der Weichen z.B. für die notwendigen Logisitkfahrten ins Baufeld oder das Zwei-Wege-Fahrzeug zum Aufbau der neuen Oberleitungsanlage eine
gesonderte Umstellung durch den technischen Berechtigten notwendig wurde. Hierzu ist die ständige Anwesenheit des technischen Berechtigten vor Ort notwendig, da dieser dem Fahrdienstleiter vor der
Weichenstellung bestätigen muss, dass der Weichenbereich frei und befahrbar ist und nach Umstellung muss das erfolgreiche Umlaufen der Weiche gemeldet werden. Dies war erforderlich, da die nach IBN dafür
vorhandenen Sicherungselemente (Achszähler, Weichenverschlüsse) aufgrund der noch laufenden Umbauarbeiten im Baufeld erst zum Ende der Sperrpause montiert und in Betrieb genommen werden
konnten. Folglich wurde ein zusätzlich Bauüberwacher Bahn erforderlich, da auch alle anderen Arbeiten im PA 19 durch die Bauüberwachung betreut werden mussten und bei gleichzeitiger Ausübung beider
Tätigkeiten der Bauablauf enorm gestört gewesen wäre, wenn zum Umstellen der Weichen der zuständige Bauüberwacher erst vom anderen Ende des Planungsabschnittes hätte anreisen müssen. -LÄ15
VII.2.2.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Arbeiten im Planfeststellungsabschnitt 19 sind technisch abhängig und können deshalb nicht von unterschiedlichen Bauüberwachungsgesellschaften geleistet werden. Dies würde zur
Schwierigkeiten beim Ineinandergreifen verschiedener Leistungen, insbesondere hinsichtlich des Leistungsablaufs führen.
Die bereits beantragten Betren hätten im Falle eines Auftragnehmers überarbeitet oder neu eingereichter werden müssen.
Neue Betren hätten zu einer massiven Verlängerung des Leistungsablaufs sowie zu erheblichen Störungen im Fahrplan geführt, da das vorgesehene Sperrzeitfenster nicht eingehalten hätte werden können.
VII.2.3.
Preiserhöhung