651712-2022 - ErgebnisDeutschland-Berlin: Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
OJ S 226/2022 23/11/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Dienstleistungen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1.
Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz
Postanschrift: Mohrenstraße 37
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn
E-Mail: forschung@bfj.bund.de
Telefon: +49 228-994105592
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bmjv.de
I.4.
Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5.
Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1.
Umfang der Beschaffung
II.1.1.
Bezeichnung des Auftrags
Forschungsvorhaben zum Thema Evaluierung der in § 46 Abs. 2 StGB gesetzlich benannten Strafzumessungsumstände zur Überprüfung und Erleichterung ihrer Anwendung in der Praxis
Referenznummer der Bekanntmachung: III 3 - 3003/121 - 33
II.1.2.
CPV-Code Hauptteil
73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung
II.1.3.
Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4.
Kurze Beschreibung
Ziel des zu vergebenden Forschungsvorhabens ist es, durch qualitative empirische Forschung (Auswertung von Strafverfahrensakten und Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern von Staatsanwaltschaften und Gerichten, Verteidigern und Verteidigerinnen und Beiständen nach § 406h StPO; ergänzend sollen auch Vertreter/innen von Opferschutzorganisationen befragt werden, die aus konkreten Verfahren berichten können) die Handhabung von § 46 Abs. 2 S. 2 StGB in der Praxis zu ermitteln,sowie anhand der empirischen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der vorhandenen Literatur die Anwendung von § 46 Abs. 2 S. 2 StGB zu untersuchen und ggf. Schwierigkeiten und Schwachstellen in der Praxis aufzuzeigen; ebenso soll eine Erarbeitung von Empfehlungen und Anleitungen zur - auch revisionsfesten - Anwendung der in § 46 Abs. 2 S. 2 StGB genannten Strafzumessungsumstände für die Praxis, auch um ggf. festgestellten Schwierigkeiten und Schwachstellen bei der Anwendung zu begegnen, erfolgen.
II.1.6.
Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7.
Gesamtwert der Beschaffung
Wert ohne MwSt.: 210 084,00 EUR
II.2.
Beschreibung
II.2.3.
Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung: Der Ort der Leistung ist nach Maßgabe des Einzelvertrags zu bestimmen. Besprechungen des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin mit dem Vertreter der Auftraggeberin finden, soweit dies nach Einschätzung der Auftraggeberin mit Blick auf die Covid-19-Pandemie vertretbar ist, in den Räumlichkeiten des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz in Berlin statt. Ist eine persönliche Zusammenkunft nicht möglich, finden das Auftakt- und Zwischengespräch als Videokonferenz statt.
II.2.4.
Beschreibung der Beschaffung
Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe der Bekämpfung von Rassismus verlangt ein konsequentes Vorgehen gegen rassistische Straftaten.
§ 46 Abs. 2 S. 2 des Strafgesetzbuchs (StGB) bestimmt seit 2015 ausdrücklich, dass rassistische, fremdenfeindliche und sonstige menschenverachtende Beweggründe bei der Strafzumessung Berücksichtigung finden können (und daher auch grundsätzlich strafschärfend zu berücksichtigen sind). Durch das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30. März 2021 (BGBl. I S. 441) ist diese Aufzählung zum 3. April 2021 ausdrücklich um „antisemitische“ Beweggründe ergänzt worden. Flankiert werden soll diese Ergänzung durch eine Anpassung und Erweiterung der RiStBV dahingehend, dass ausdrücklich antisemitische Beweggründe nunmehr bei der Ermittlung der Tatumstände Berücksichtigung finden sollen und bei Vorliegen antisemitischer Beweggründe in Fällen von Privatklagedelikten bzw. bei Begehung einer vorsätzlichen Körperverletzung das (besondere) öffentliche Interesse an der Strafverfolgung angenommen wird.
Damit soll zum einen sichergestellt werden, dass solche Motive in der Praxis - schon von den Ermittlungsbehörden - umfassend aufgeklärt und anschließend von den Gerichten bei der Strafzumessung entsprechend berücksichtigt werden. Zum anderen soll mit dieser Hervorhebung - erst recht vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte - ein deutliches Signal gesetzt werden, dass der Gesetzgeber und damit der deutsche Staat seine Verantwortung bei der Bekämpfung des Antisemitismus wahrnimmt und sich unmissverständlich an die Seite der Opfer solcher Taten stellt.
Für eine sachgerechte Anwendung der Vorgaben in § 46 StGB ist es jedoch zwingend notwendig, dass die in der Regelung genannten Beweggründe von Staatsanwaltschaften und Gerichten in der Praxis erkannt und entsprechend gewürdigt werden. Das ist eine Herausforderung, der gerade in Zeiten eines sich bereits abzeichnenden oder zumindest zu vermutenden Anstiegs solcher Motivlagen besondere Bedeutung zukommt. Das effektive Erkennen und Berücksichtigen solcher Beweggründe ist nicht nur für eine schuldangemessene Strafzumessung selbst bedeutsam; es besteht auch eine völkerrechtliche Pflicht dazu (insbesondere aus der EMRK und dem VN-Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung). Sie haben darüber hinaus auch eine hohe Bedeutung für die davon betroffenen Opfer und stärken das Vertrauen der Bevölkerung darin, dass das Recht rassistisch, fremdenfeindlich, antisemitisch oder sonst menschenverachtend motivierte Taten effektiv und angemessen ahndet.
Vor diesem Hintergrund ist es nicht nur aus kriminologischer Sicht von großem Interesse zu wissen, wie § 46 Abs. 2 S. 2 StGB in der Praxis der Strafverfolgung zur Anwendung kommt. Die Vorschrift soll daher mit dem Forschungsvorhaben umfassend evaluiert werden. Darüber hinaus soll durch die wissenschaftliche Aufarbeitung eine Grundlage für Gerichte und Staatsanwaltschaften geschaffen werden, die die Anwendung der Vorschrift in der Praxis erleichtert.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
II.2.5.
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Forschungsgegenstand, Forschungsmethodik, Organisatorische Aspekte bzgl. der Bearbeitung, Aufbau und Präsentation des Angebots / Gewichtung: 70
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11.
Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13.
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14.
Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1.
Beschreibung
IV.1.1.
Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3.
Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8.
Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2.
Verwaltungsangaben
IV.2.1.
Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 208-544638
IV.2.8.
Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9.
Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: III 3 - 3003/121 - 33
Bezeichnung des Auftrags:
Forschungsvorhaben zum Thema Evaluierung der in § 46 Abs. 2 StGB gesetzlich benannten Strafzumessungsumstände zur Überprüfung und Erleichterung ihrer Anwendung in der Praxis
Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2.
Auftragsvergabe
V.2.1.
Tag des Vertragsabschlusses
11/10/2022
V.2.2.
Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen e. V.
Postanschrift: Lützeroderstraße 9
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30161
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.3.
Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Prof. Dr. Bernd Meier
Postanschrift: Grünewaldstraße 27
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4.
Angaben zum Wert des Auftrags/Loses
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 210 084,00 EUR
Niedrigstes Angebot: 200 968,15 EUR / höchstes Angebot: 249 994,13 EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5.
Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3.
Zusätzliche Angaben
VI.4.
Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1.
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3.
Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich eine am Auftrag interessierte natürliche oder juristische Person durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in ihren Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei dem Vertreter der Auftraggeberin/der Vergabestelle
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Referat R A 2 -
Mohrenstraße 37
10117 Berlin
Fax: +49 3018580-9525
oder
Bundesamt für Justiz
- Referat III 3 -
Adenauerallee 99-103
53113 Bonn
Fax: +49 22899410-5592
zu rügen, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ende der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 und Nummer 3 GWB. Teilt die Auftraggeberin der interessierten natürlichen oder juristischen Person mit, ihrer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann diese gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung bei der zuständigen Stelle für das Nachprüfungsverfahren (VI.4.1) einen Antrag auf Einleitung des Nachprüfungsverfahrens stellen.
VI.5.
Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
18/11/2022